Abstimmungsdetails

Ankauf der Aartalbahn-Trasse, Teil 2; hier: Berichtsantrag Nr. 30/21 der AfD-Fraktion vom 17. November 2021

Beschlusstext:
1. Sind bei der Vertragsgestaltung des Landkreises mit DB Netz AG aufschiebende Bedingungen möglich oder vorgesehen?
2. Sind bei der Vertragsgestaltung des Landkreises mit der DB Netz AG Haftungsklauseln möglich oder vorgesehen?
3. Sind Verunreinigungen des Bodens durch den Betrieb der DB-Züge bis zum Jahr 1983 bekannt? Wenn ja, in welcher Form und an welchen Stellen der Trasse?
Wir bitten insbesondere um Bericht inclusive Gefahrstoffklassifizierung zu folgenden Problemstoffen:
? Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW) aus Treibstoff und Schmiermittelverlusten von Loks und Weichen,
? Tränkmittel (Teeröl) aus den Holzschwellen,
? Schwermetalle aus dem Abrieb von Schienen, Rädern, Bremsen und Oberleitungen,
? Herbizid-Rückstände (Glyphosat) aus der Trassenfreihaltung.
4. Wird der Rheingau-Taunus-Kreis vor Ankauf der Trasse ein Bodengutachten einholen?
Status:
einstimmig beschlossen

Dafür 0

Dagegen 0

Enthalten 3