Abstimmungsdetails

Neufassung der Richtlinie des Rheingau-Taunus-Kreises für die Förderung der Jugendverbände und anerkannten Jugendgruppen gem. § 11 SGB VIII in Verb. mit § 74 Abs. 3 SGB VIII,
sowie die Neufassung der Richtlinien des Rheingau-Taunus-Kreises für die Förderung von Stadtrandfreizeiten und Ferienspielen gem. § 74 Abs. 1 SGB VIII.

Beschlusstext:
Der Kreistag beschließt
die Neufassung der Richtlinien des Rheingau-Taunus-Kreises für die Förderung der Jugendverbände und anerkannten Jugendgruppen
sowie die Neufassung der Richtlinien des Rheingau-Taunus-Kreises für die Förderung von Stadtrandfreizeiten und Ferienspielen
in der vorliegenden Fassung mit Wirkung zum 1. Januar 2022.
Status:
einstimmig beschlossen

Dafür 0

Dagegen 0

Enthalten 2