Abstimmungsdetails

Förderung der Kulturszene und Kulturschaffenden im Rheingau-Taunus-Kreis
Produktbereich 04 Kultur- und Vereinsförderung, S. 290 Pos. 20,
hier: Entsperrung der im HH 2021 eingestellten Mittel

Beschlusstext:
Der HFWD beschließt die Freigabe und Auszahlung von Mitteln aus dem Kulturnotfallfonds/ Kulturinitiativen in der Gesamthöhe von 20.000 € nach den folgenden Kriterien vorzunehmen:
Antragsberechtigt sind Veranstalter, Veranstalterinnen und Kulturschaffende von Kulturprogrammen aller Genres (Kunst, Film, Theater, Literatur und Musik) in jeder Rechtsform mit Sitz im Rheingau-Taunus-Kreis.
Die Fördermittel sind über die Bürgermeister der einzelnen Kommunen in deren Kulturszene vor Ort zu kommunizieren und über die Bürgermeister bis zum 30.08.2021 beim Kulturdezernat des Rheingau-Taunus-Kreises zu beantragen.
Die Förderung ist je Antragsteller (= Kommune) und Projekt auf max. 1.000 € begrenzt. In Ausnahmefällen können ggf. zwei Projekte einer Kommune gefördert werden.
Der Antrag muss enthalten: Titel und Inhalt (Kurzfassung) des künstlerischen Programms, Veranstaltungsort, Veranstaltungstermin(e), Kalkulation der geplanten Ausgaben.
Über die bestimmungsgemäße Verwendung der Fördermittel ist spätestens 2 Monate nach Erfüllung des Zuwendungszwecks Rechenschaft abzulegen.
Zuwendungsfähige Ausgaben sind:
- Kosten für Bühnenbild / Requisiten
- Honorare für Künstler, Künstlerinnen, Techniker, Technikerinnen und
Sicherheits-dienstleistungen
- Personalkosten für technische und organisatorische Dienstleistungen (z.B.
Planung, Organisation, Proberäume)
- Miet- u. Aufbaukosten für Bühne, Bühnenelemente und
Veranstaltungstechnik
- Mietkosten für Zuschauerbühnen / Bestuhlung / Toilettenanlagen / Büro-
und Umkleidecontainer
- Mietkosten für Instrumente / Equipment
- Miet- und entsprechende Mietnebenkosten für Veranstaltungen
- Ausgaben für neue pandemie-taugliche Präsentationsformen
- Werbung, Öffentlichkeitsarbeit
- KSK, GEMA, Genehmigungsverfahren
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
Status:
einstimmig beschlossen

Dafür 0

Dagegen 0

Enthalten 1