Abstimmungsdetails

Erneute Mitgliedschaft in "Existenzgründungs- und Innovationsförderungsagentur e.V. (EXINA e.V.)

Beschlusstext:
Der Kreisausschuss hebt seinen Beschluss vom 03.07.2017 (DS X/378) zum Wiedereintritt zum Verein Existenzgründungs- und Innovationsförderungsagentur e.V. (EXINA e.V.) auf. Der Rheingau-Taunus-Kreis tritt zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens aber zum 01.11.2017, dem Verein Existenzgründungs- und Innovationsförderungsagentur e.V. (EXINA e.V.) wieder als ordentliches Mitglied bei. Zur Unterstützung der Vereinstätigkeit im Rahmen der Förderung von Gründerinnen und Gründern sowie Jungunternehmerinnen und Jungunternehmern, als auch zur Verbesserung des allgemeinen Gründerklimas im Kreisgebiet wird dem gemeinnützigen Verein EXINA e.V. gemäß beschlossenem und genehmigtem Haushaltsplan 2017 über den Mitgliedsbeitrag hinaus ein Zuschuss in Höhe von 9.500 EUR gewährt.
Status:
einstimmig beschlossen

Dafür 0

Dagegen 0

Enthalten 1