Sitzungsdetails
Kreistag
Sitzungsort: Großer Saal des Kurhauses Bad Schwalbach
Montag, 15. Juni 2026
Beginn: 15:00
Tagesordnung
Teil I ö
I.
Tagesordnung I
I.1
Fragestunde
I.2
Bericht des Landrates
Teil II ö
II.
Tagesordnung II
II. 1
Unterrichtung gem. § 100 Abs. 1 HGO i. V. m. § 52 Abs. 1 HKO über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
II. 2
Informierung über:
- anstehende Veröffentlichung des 1. Gesundheitsberichtes des Rheingau-Taunus-Kreises:
- Start regelmäßiger Veröffentlichungen von Faktenblättern
- anstehende Veröffentlichung des 1. Gesundheitsberichtes des Rheingau-Taunus-Kreises:
- Start regelmäßiger Veröffentlichungen von Faktenblättern
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Teil III ö
III.
Tagesordnung III
III.1
Richtlinie für die Förderung der Jugendorganisationen politischer Parteien gemäß § 11 SGB VIII in Verbindung mit § 74 Abs. 3 SGB VIII aus Jugendhilfemitteln des Kreises
III.2
Durchführung des Hessischen Landesplanungsgesetzes (HLPG);
hier: Wahl der Vertreter des Rheingau-Taunus-Kreises für die Regionalversammlung Südhessen
hier: Wahl der Vertreter des Rheingau-Taunus-Kreises für die Regionalversammlung Südhessen
III.3
Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel für die Wahlzeit von 2027 bis 2031
III.9
Besetzung des Aufsichtsrates der Exina GmbH;
hier: Vorschlag von Mitgliedern und deren Stellvertretung für den Aufsichtsrat
hier: Vorschlag von Mitgliedern und deren Stellvertretung für den Aufsichtsrat
III.10
Wahl der Vertreterinnen/Vertreter des Rheingau-Taunus-Kreises für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes "Naturpark RheinTaunus"
III.11
Besetzung des Jugendhilfeausschusses im Rheingau-Taunus-Kreises für die Legislaturperiode 2026 – 2031
Hier: Benennung der stimmberechtigten und der beratenden Mitglieder und deren Stellvertreter für den Jugendhilfeausschuss gem. § 4 Abs. 2 und 3 der Satzung des Jugendamtes
Hier: Benennung der stimmberechtigten und der beratenden Mitglieder und deren Stellvertreter für den Jugendhilfeausschuss gem. § 4 Abs. 2 und 3 der Satzung des Jugendamtes
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