Vorlagendetails
Verwaltungsausschuss Jugendbildungswerk
- Nummer:
- X/123
- Abteilung:
- Jugendförderung
- Beschreibung:
- Berufung der Mitglieder des Verwaltungsausschusses des Jugendbildungswerkes
hier: a) Der Landrat oder der Sozialdezernent oder ein vom Landrat bestimmter
Kreisbeigeordneter
b) Vier weitere Vertreter des Trägers, die vom Kreistag zu wählen sind
c) Berufung der 2 Vertreter der keinem Landesverband angehörenden
Jugendinitiativgruppen
d) Berufung der Vertreter der anerkannten Jugendorganisationen
e) Berufung der beratenden Mitglieder ohne Stimmrecht im Verwaltungsausschuss des Jugend- bildungswerkes
Sitzung 6/X, TOP A. 2 am 05.09.2016 von KA
Sitzung 5/X, TOP 12 am 22.09.2016 von JuBiS
Sitzung 4/X, TOP III. 4 am 04.10.2016 von KT