Aufgaben und Zuständigkeit

Die Betreuungsbehörde ist die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen, die sich im Zusammenhang mit der rechtlichen Betreuung und der Erstellung von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen ergeben.

Die Betreuungsbehörde ist außerdem dafür zuständig, ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer zu gewinnen und diese bei ihrer Arbeit zu beraten und zu unterstützen. Auch Vorsorge-Bevollmächtigte werden von den örtlichen Betreuungsbehörden unterstützt und beraten. Darüber hinaus kann auch die Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht bei der Betreuungsbehörde erfolgen.

Eine wesentliche Aufgabe der Betreuungsbehörde ist, das Gericht im Verfahren zur Anordnung einer Betreuung zu unterstützen, indem sie über die persönlichen Lebensumstände des betroffenen Menschen einen Sozialbericht erstellen und dem Gericht einen Betreuervorschlag unterbreiten.

Vorsorge treffen

Um im Fall eigener Hilflosigkeit sicher zu sein, dass Ihre Wünsche, Vorstellungen und Überzeugungen respektiert werden, sollten Sie rechtzeitig Vorsorge treffen. Damit erleichtern Sie auch die Aufgabe für jene Menschen, die Sie dann unterstützen sollen. Möglich ist dies durch die rechtlichen Instrumente der Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie Ihre gesetzliche Vertretung selbst bestimmen. Darin benennen Sie eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, die in wichtigen Lebensbereichen für Sie handeln sollen. Diese Bevollmächtigten stehen nicht unter der Kontrolle des Betreuungsgerichts.

Wenn Sie niemanden haben, dem Sie eine Vollmacht anvertrauen wollen, empfiehlt sich eine Betreuungsverfügung. Sie können darin bestimmen, wer mit Ihrer Betreuung beauftragt werden soll - aber auch wer dafür keinesfalls in Frage kommt. Das Betreuungsgericht berücksichtigt Ihre Vorgaben und überwacht die gewählte Betreuerin oder den Betreuer.

Im Hinblick auf den medizinischen Ernstfall sollten Sie über eine zusätzliche Patientenverfügung nachdenken. Damit legen Sie fest, ob Sie in bestimmte Behandlungen und Eingriffe einwilligen oder diese untersagen. Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte sowie Bevollmächtigte oder Betreuerinnen und Betreuer müssen sich danach richten.

Alle Vorsorgedokumente müssen schriftlich abgefasst werden. Um Ihnen die Anfertigung zu erleichtern, bieten wir Musterformulare und Ausfüll-Anleitungen als PDF-Dateien zum Download an.

Bitte beachten Sie: Bei Zweifeln oder Unsicherheiten im Umgang mit den Formularen sollten Sie sich unbedingt beraten lassen. Dazu können Sie eine Anwaltskanzlei, eine Notarin oder einen Notar aufsuchen oder die unentgeltliche Hilfe von Betreuungsbehörden und Betreuungsvereinen in Anspruch nehmen.