GEWERBERECHT

Das Gewerbeamt befasst sich u.a. mit der Bekämpfung von Schwarzarbeit und der Erteilung verschiedener gewerberechtlicher Erlaubnisse.
Im Rheingau-Taunus-Kreis wird verstärkt gegen Schwarzarbeit vorgegangen. Das Gewerbeamt ist für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach der Handwerksordnung und dem Gesetz über die Bekämpfung der Schwarzarbeit zuständig.
Außerdem ist der Rheingau-Taunus-Kreis seit dem 1. April 2016 auch für das Bewachungsgewerbe nach § 34 a Gewerbeordnung (GewO) zuständig. Infos hierzu finden Sie im Merkblatt der IHK Wiesbaden. Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gem. § 34 a GewO seit dem 1. April 2016 beim Rheingau-Taunus-Kreis gestellt werden muss.
Die Anmeldung von Wachpersonen erfolgt über das Bewacherregister.
Weiterhin erteilt das Gewerbeamt des Rheingau-Taunus-Kreises die Erlaubnis zum Vermitteln von Immobilien und Darlehen sowie zur Durchführung von Bauträger-/Baubetreuer-Geschäften.
Seit dem 01.08.2018 ist die Tätigkeit als Wohnimmobilienverwalter (Hausverwaltung) im Sinne des § 34 c GewO ebenfalls erlaubnispflichtig.
Für die Vermittlung von Immobiliardarlehen ist eine Erlaubnis gem. § 34 i GewO gesetzlich vorgeschrieben, die ebenfalls vom Gewerbeamt des Rheingau-Taunus-Kreises erteilt wird.Die erforderlichen Vordrucke finden Sie unter Formulare/Publikationen. Die für die Bearbeitung der Erlaubnisse erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Antragsvordrucken.
Seit dem 1. August 2018 besteht eine Fortbildungsverpflichtung für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter. Hierzu finden Sie ein Merkblatt unter Formulare/Publikationen.

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