GEWERBERECHT
Das Gewerbeamt befasst sich u.a. mit der Bekämpfung von Schwarzarbeit und die Erteilung der Maklererlaubnis.
Im Rheingau-Taunus-Kreis wird verstärkt gegen Schwarzarbeit vorgegangen. Das Gewerbeamt ist für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach der Handwerksordnung und dem Gesetz über die Bekämpfung der Schwarzarbeit zuständig.
Außerdem ist der Rheingau-Taunus-Kreis seit dem 01.04.2016 auch für das Bewachungsgewerbe nach § 34 a Gewerbeordnung zuständig. Infos hierzu finden Sie im Merkblatt für das Bewachungsgewerbe der IHK Wiesbaden. Bitte beachten Sie, dass der Antrag seit dem 01.04.2016 beim Rheingau-Taunus-Kreis gestellt werden muss. Ebenfalls ist der Rheingau-Taunus-Kreis für die Überprüfung des Wachpersonals zuständig.
Weiterhin erteilt das Gewerbeamt eine Erlaubnis zum Vermitteln von Immobilien und Darlehen (ohne Immobiliendarlehen) sowie zur Durchführung von Bauträger-/Baubetreuer-Geschäften.
Um die Erlaubnis gem. § 34c GewO zu erhalten, sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Gesellschaftsvertrag (bei GmbH)
- Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart "0")
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart "9")
- Kopie des Personalausweises
- Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis
Die Gebühr richtet sich nach dem Umfang der beantragten Tätigkeiten und nach der Rechtspersönlichkeit des Antragstellers. Die Kosten betragen pro Erlaubnispunkt für natürliche Personen 306 EUR und 357 EUR für juristische Personen (z.B. GmbG, UG). Ein Vorschuss in Höhe von 50% der Gebühr ist bei Beantragung vorab zu leisten und entsprechend nachzuweisen.
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ADRESSE
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Kreisverwaltung | ||
Heimbacher Straße 7 | ||
65307 Bad Schwalbach | ||
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ÖFFNUNGSZEITEN
Grundsätzlich
Wochentag | Zeitintervall am Vormittag | Zeitintervall am Nachmittag |
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Mo | 8:00 - 12:00 | |
Di | 8:00 - 12:00 | 14:00 - 18:00 |
Mi | 8:00 - 12:00 | |
Do | 8:00 - 12:00 | |
Fr | 8:00 - 12:00 | |
Annahmeschluss ist jeweils 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten |
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