UMWELTHYGIENE
Der Bereich Umwelthygiene ist zuständig für die Einhaltung der Hygiene in Gemeinschaftseinrichtungen wie: Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Campingplätze, Zahnarztpraxen, Praxen sonstiger Heilberufe. Ebenso sind sie für die Überwachung der Trink- und Badewasserqualität zuständig.
Sie erhalten bei uns Beratung
- bei umwelthygienischen / umweltmedizinischen Problemstellungen
- zu Desinfektion und Schädlingsbekämpfung
- zu Gewerbe-, Wohnungs-, Orts- und Friedhofhygiene
- bei der Anerkennung von Kur- und Erholungsorten
- bei Fragen zur Infektionshygieneverordnung
- bei Stellungnahmen zu Bauanträgen, zur Bauleitplanung und zu Anträgen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
Alle Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen des Rheingau-Taunus-Kreises, Behörden, Institutionen und Betreiber von o.g. Einrichtungen können sich an den Bereich Umwelthygiene wenden.
Die Trinkwasserverordnung 2001 in der Fassung vom 5. Dezember 2012 fordert Legionellenuntersuchungen in größeren Wohngebäuden alle 3 Jahre, die erste Untersuchung muss bis Ende 2013 erfolgen. Dies ist sehr wichtig, denn Legionellen sind Bakterien, die sich in Warmwasser vermehren und zu schwerwiegenden Erkrankungen führen können.
Die Legionellenuntersuchung muss erfolgen bei
- Gewerblicher Nutzung (Vermietung zu Wohnzwecken)
- Duschen oder Whirlpools mit entsprechender Vernebelung des Warmwassers
- Zentraler Warmwasserbereitung mit Durchlauferhitzer oder Boiler > 400 Liter Inhalt
- einer Leitung zwischen Warmwasserbereiter und Zapfstelle > 3 Liter Inhalt
Diese Anlagen sollten dem Gesundheitsamt angezeigt werden, die Pflicht hierzu entfällt jedoch. Bei einer belasteten Analyse muss der Betreiber unverzüglich dem Gesundheitsamt Meldung erstatten und entsprechende Maßnahmen ergreifen.
Ein- und Zweifamilienhäuser sind nicht betroffen!
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