SPORTÄRZTLICHER DIENST
Zur Erfüllung eines Qualitätsstandards für den humanen Leistungssport steht ein qualifizierter Sportarzt zur Verfügung. Er stellt durch die Untersuchung der Sportlerinnen und Sportler fest, ob sie der körperlichen Belastung aus medizinischer Sicht gewachsen sind. Der Sportarzt des Kreisgesundheitsamtes arbeitet mit dem sportmedizinischen Institut Frankfurt/Main (SMI) zusammen.
Unser Untersuchungsstandard:
- Voruntersuchung durch die Arzthelferin: Körperlänge und Gewicht, Lungenfunktionsuntersuchung, Urinuntersuchung, Durchführung eines Ruhe – EKGs.
- Untersuchung durch den Sportarzt: Anamnese und Ermittlung des derzeitigen Trainingszustandes, sportspezifische körperliche Untersuchung und Durchführung eines Ergometer-Tests, Ausstellung eines Sportgesundheitspasses.
An den Sportärztlichen Dienst können sich Sportlerinnen und Sportler mit Wohnsitz im Rheingau-Taunus-Kreis wenden, die
- Hochleistungs- und Spitzensportler/innen sind und dem D, C/D oder E-Kader angehören
- Vereinssportler/innen bis 21 Jahre sind, auch vor Vereinsbeitritt zur Überprüfung der körperlichen Leistungsfähigkeit und Eignung
- Leistungssportler/innen sind und von ihren Vereinen zu Wettkämpfen gemeldet werden.
Termine für sportärztliche Untersuchungen nur nach Vereinbarung. (Donnerstag Nachmittag ab 14:15 Uhr)
Ansprechpartner/innen
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ADRESSE
Adresszeilen | ||
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Rheingau-Taunus-Kreis | ||
Kreisverwaltung | ||
Heimbacher Straße 7 | ||
65307 Bad Schwalbach | ||
|
ÖFFNUNGSZEITEN
Grundsätzlich
Wochentag | Zeitintervall am Vormittag | Zeitintervall am Nachmittag |
---|---|---|
Mo | 8:00 - 12:00 | |
Di | 8:00 - 12:00 | 14:00 - 18:00 |
Mi | 8:00 - 12:00 | |
Do | 8:00 - 12:00 | |
Fr | 8:00 - 12:00 | |
Annahmeschluss ist jeweils 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten |
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