JUGENDÄRZTLICHER DIENST
Haupttätigkeitsfeld des Jugendärztlichen Dienstes ist die Schulgesundheitspflege. Dies hat zum Ziel, Risiken für die gesundheitliche Entwicklung von Schulkindern frühzeitig zu erkennen und vorbeugende Maßnahmen einzuleiten.
Nach Maßgabe der „Verordnung über die Zulassung und die Ausgestaltung von Untersuchungen und Maßnahmen der Schulgesundheitspflege“ vom 19. Juni 2015 des Hessischen Sozialministeriums, müssen alle Kinder vor der Einschulung zur Feststellung ihrer körperlichen, geistigen, seelischen und psychosozialen Schulfähigkeit jugendärztlich untersucht werden.
Weitere Aufgaben des jugendärztlichen Dienstes sind unter anderem:
- Untersuchungen von Seiteneinsteigenden
- Impfberatung
- Beratung von Schülern, Eltern und Lehrern bei medizinischen Fragestellungen, sowie Beratung bei Vorliegen einer Behinderung
- Untersuchung von Kindern nach Asylbewerberleistungsgesetz
- Erstellung von Gutachten für Einzelintegrationsmaßnahmen in Kindertagesstätten
- Stellungnahmen bei Leistungsansprüchen im Rahmen des Bundessozialhilfegesetzes
- Mitwirkung in kommunalen und überregionalen Arbeitskreisen in Zusammenarbeit mit Schulen, dem Schulamt und dem Jugendamt
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