INFEKTIONSEPIDEMIOLOGIE
Nach dem Infektionsschutzgesetz sind eine Vielzahl von Infektionskrankheiten meldepflichtig.
Zweck des Gesetzes ist es, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
Der feststellende oder leitende Arzt und die Leiter von Untersuchungsstellen sind zur Meldung an das Gesundheitsamt verpflichtet. Im Rahmen einer Ermittlung werden der Krankheitsverlauf, Ursachen, Ansteckungsquelle und Ausbreitung der Krankheit in Erfahrung gebracht. Die betroffenen Personen werden entsprechend ihrer Erkrankung über weitere Verhaltensmaßregeln belehrt. Weiter können Ermittlungsergebnisse zu Maßnahmen wie z.B. Tätigkeitsverboten, Überprüfungen von Lebensmittelbetrieben usw. führen. Unabhängig von Erkrankungen werden Auskünfte über Infektionserkrankungen hinsichtlich Infektionsverhütung erteilt.
Bei der Infektionserkrankung Tuberkulose sind oft umfangreiche Ermittlungen und Umgebungsuntersuchungen erforderlich, die durch die Tuberkulose - Beratungsstelle durch geführt werden.
Wer kann sich an uns wenden?
Alle Bürger, die im Rheingau-Taunus-Kreis ihren Wohnsitz haben und Fragen zu den hier aufgeführten Arbeitsbereichen haben. In unserem Team finden sie Ärztinnen, Ärzte, Hygieneinspektoren und Arzthelferinnen.
Wir bieten Ihnen
- Information und Beratung bei Infektionskrankheiten
- Information und Beratung zur Infektionsverhütung
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Erweiterung der Zahlungsmöglichkeiten auf den EAW-Wertstoffhöfen

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„Ein Zeichen für Demokratie und gegen Diskriminierung“

Landrat Frank Kilian überreicht der AWO Rheingau-Taunus den Präventionspreis 2022 für das Projekt „Die Würde des Menschen ist unantastbar“.
Betriebliches Mobilitätsmanagement trug zur Attraktivitätssteigerung des Unternehmens bei

Der siebte Workshop des betrieblichen Beratungs- und Netzwerkprogramm „Ökoprofit“ fand in Bad Schwalbach statt / Mobilität stand im Mittelpunkt