ENTSCHÄDIGUNG FÜR VERDIENSTAUSFALL NACH § 56 IfSG

Seit dem 1. Januar 2023 sind die örtlichen Gesundheitsämter wieder zuständig für die Verdienstausfallanträge gem. § 56 IfSG. Den Antrag können Sie unter www.ifsg-online.de stellen. Für Fragen hierzu wenden Sie sich bitte direkt an das Gesundheitsamt unter Tel. 06124/510-9520 oder senden Sie eine E-Mail an IfSG-Entschaedigung@rheingau-taunus.de.

Beachten Sie dazu bitte auch die Hinweise zu den Verdienstausfallanträgen gem. § 56 IfSG.

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24.03.2023

Die Brummer aus Aarbergen

Wirtschaft

Rüdiger Schwenk züchtet auf seinem Hof in Kettenbach Erd-Hummeln und leistet damit einen wertvollen Beitrag zum Artenschutz


24.03.2023

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21.03.2023

Projekt Kita-Einstieg wird vom Rheingau-Taunus-Kreis weitergeführt

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Erfolgreicher Abschluss des Schulungskurses „Pädagogische Unterstützer und Unterstützerinnen“


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