ENTSCHÄDIGUNG FÜR VERDIENSTAUSFALL NACH § 56 IfSG
Seit dem 1. Januar 2023 sind die örtlichen Gesundheitsämter wieder zuständig für die Verdienstausfallanträge gem. § 56 IfSG. Den Antrag können Sie unter www.ifsg-online.de stellen. Für Fragen hierzu wenden Sie sich bitte direkt an das Gesundheitsamt unter Tel. 06124/510-9520 oder senden Sie eine E-Mail an IfSG-Entschaedigung@rheingau-taunus.de.
Beachten Sie dazu bitte auch die Hinweise zu den Verdienstausfallanträgen gem. § 56 IfSG.
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PRESSEMITTEILUNGEN
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Landesehrenbrief an Dieter Helmut Ruß verliehen

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