FINANZEN
Eine geordnete Finanzwirtschaft ist die Basis für eine funktionierende Kreisverwaltung.
Dies ist die Hauptaufgabe des Finanz- und Rechnungswesens des Rheingau- Taunus- Kreises. Die Aufstellung des Haushaltsplans und der Vollzug der Haushaltswirtschaft mit all seinen Facetten, wie der Anlagen-, Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung, sowie der Kosten- und Leistungsrechnung sind Tätigkeiten des Finanzwesens. Der Haushaltsplan dient als zentrales Steuerungselement und hilft bei der Koordination des Ressourcenverbrauchs. Mit der Erstellung des Jahresabschlusses legt der Rheingau- Taunus- Kreis Rechenschaft über die Abwicklung der Finanzen ab.
Der Rheingau- Taunus- Kreis hat ein Haushaltsvolumen von weit mehr als 300 Mio. €, bei mehr als 20.000 Buchungsfällen pro Jahr. Ein gesonderter Bereich des Finanzmanagements ist die Vollstreckung. Die Vollstreckungsstelle hat die Aufgabe öffentlich – rechtliche Forderungen einzutreiben bzw. Zwangsvollstreckungen durchzuführen.
Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zum Haushalt und Jahresabschluss des Rheingau-Taunus-Kreises.
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