ERZIEHERISCHE JUGENDHILFE
Die wichtigste Rechtsgrundlage ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII).
Die Aufgaben der Erzieherischen Jugendhilfe bestehen in:
- der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie (Angebote der Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen)
- der Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung (Eltern haben im Rahmen der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung in Fragen der Partnerschaft, wenn sie für ein Kind oder Jugendlichen zu sorgen haben)
- der Beratung und Ausübung der Personensorge (Eltern, die alleinerziehend sind, haben Anspruch auf Beratung zur Ausübung der Personensorge)
- dem Einschreiten bei Kindeswohlgefährdung
- der Erziehungsbeistandsschaft für Kinder und Jugendliche in krisenhaften Lebenslagen (Ein Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer soll das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes unterstützen)
- der sozialpädagogischen Familienhilfe (sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben)
- der Betreuung von Kindern aus schwierigen Familienverhältnissen in Tagesheimgruppen, um u.a. eine vollstationäre Jugendhilfe zu vermeiden (Hilfe zur Erziehung in einer Tagesgruppe soll die Entwicklung des Kindes durch soziales Lernen in der Gruppe, Begleitung der schulischen Förderung und Elternarbeit unterstützen und dadurch den Verbleib des Kindes in seiner Familie sichern)
- der Betreuung von in Heimen untergebrachten Kindern und Jugendlichen (Heimerziehung soll Kinder und Jugendlichen durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern)
- der sozialpädagogischen Einzelbetreuung (Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung soll Jugendlichen gewährt werden, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen)
- der Jugendsozialarbeit (Jungen Menschen soll zum Ausgleich sozialer Benachteiligung oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigung sozialpädagogische Hilfen angeboten werden)
- der Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen in Notlagen (Kinder und Jugendliche werden in Notlagen und/oder Kindeswohlgefährdung vom Jugendamt in Obhut genommen und bei geeigneten Personen oder in einer Einrichtung untergebracht)
- der Mitwirkung bei vormundschafts- und familiengerichtlichen Verfahren (Das Jugendamt unterstützt das Familiengericht bei allen Maßnahmen, die die Sorge für die Person von Kindern und Jugendlichen betreffen)
Das Team der Erzieherischen Jugendhilfe besteht aus Sozialpädagoginnen / Sozial-pädagogen und Diplom-Pädagoginnen / Diplom-Pädagogen. Sitz der Erzieherischen Jugendhilfe ist das Kreishaus in Bad Schwalbach bzw. die Außenstelle der Kreisverwaltung in Rüdesheim.
Wenn Sie uns in unserer Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien unterstützen möchten, informieren Sie sich über unsere aktuellen Stellenangebote: Startseite / Schnellstart / Stellenausschreibungen.
Wir suchen regelmäßig qualifiziertes Personal mit dem Abschluss „Diplom-Sozialarbeiterin/Diplom-Sozialarbeiter bzw. Diplom-Sozialpädagogin/Diplom-Sozialpädagoge oder BA Soziale Arbeit mit staatlicher Anerkennung“ für die verschiedenen Aufgabenbereiche im Fachdienst Jugendhilfe.
Gerne können Sie sich aber auch an die Fachdienstleitung, Frau Gräve, Tel. 06124 510-761, oder die Vertretung, Herrn Blaes, Tel. 06124 510-626, wenden.
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