UMTAUSCH
Bei einem Umtausch Ihres Führerscheines, z.B. wegen Unleserlichkeit oder Umtausch in den EU-Kartenführerschein, sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Antrag auf Umtausch in einen Scheckkartenführerschein
(nur zur Vorlage bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung) - Personalausweis oder Reisepass
(bei Vorlage eines Reisepasses bitte mit Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt, welche nicht älter als 3 Monate sein darf) - Führerschein
- Biometrisches Lichtbild für Personaldokumente (ohne abgerundete Ecken)
- Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde, sofern der umzutauschende Führerschein nicht in Bad Schwalbach oder in Rüdesheim am Rhein ausgestellt wurde
- Die Unterlagen zum Führerscheinumtausch können beim zuständigen Einwohnermeldeamt oder bei der Führerscheinstelle direkt abgegeben werden.
(Städte- und Gemeindeverwaltungen können lediglich die Antragsunterlagen annehmen. Diese werden dann an die Führerscheinstelle weitergeleitet, bei der die eigentliche Bearbeitung stattfindet.)
Die Verwaltungsgebühr beträgt 25,30 EUR.
Die benötigten Unterlagen können auch dem Merkblatt entnommen werden.
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