PUNKTEKONTO

Beim Erreichen von 4 oder 5 Punkten im Fahreignungsregister erfolgt eine schriftliche Ermahnung mit Hinweis auf die Möglichkeit einer freiwilligen Teilnahme an einem Fahreignungsseminar.
Dieses Fahreignungsseminar besteht aus einer verkehrspädagogischen und aus einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme. Die Teilmaßnahmen sind durch gegenseitige Information der jeweiligen Seminarleiter aufeinander abzustimmen. Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme umfasst zwei Module zu je 90 Minuten und kann als Einzelmaßnahme oder in Gruppen mit bis zu sechs Teilnehmern durchgeführt werden. Die verkehrspsychologische Teilmaßnahme umfasst zwei Sitzungen zu je 75 Minuten und ist als Einzelmaßnahme durchzuführen.

Die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar führt bei einem Punktestand von 1 bis 5 Punkten zu einem Abzug von einem Punkt, sofern die Teilnahmebescheinigung innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung Seminars bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt wird. Der Besuch des Fahreignungsseminars führt nur einmal innerhalb von fünf Jahre zu einem Punkteabzug.
Beim Erreichen von 6 oder 7 Punkten im Fahreignungsregister erfolgt eine schriftliche Verwarnung mit Hinweis auf die Möglichkeit einer freiwilligen Teilnahme an einem Fahreignungsseminar. Eine Punktereduzierung durch Teilnahme an diesem Aufbauseminar ist jedoch nicht möglich.

Sofern es trotz der vorgenannten Maßnahmen zu einem weiteren Punkteanstieg kommt, wird die Fahrerlaubnis bei Erreichen von 8 Punkten und mehr mit einer Sperrfrist von 6 Monaten entzogen. Die Neuerteilung ist nach Ablauf der Sperrfrist in einem eigenständigen Antragsverfahren und nach Vorlage eines positiven medizinisch-psychologischen Gutachtens möglich. Der Antrag auf Neuerteilung darf 3 Monate vor Sperrfristende gestellt werden.

Das
Kraftfahrt-Bundesamt
Postfach 2063
24944 Flensburg

informiert jederzeit kostenlos über den aktuellen Punktestand. Ein entsprechender Antrag ist schriftlich zu stellen. Weitere Infos "rund um die Punkte" finden Sie auch direkt beim Kraftfahrt-Bundesamt.

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24.03.2023

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Projekt Kita-Einstieg wird vom Rheingau-Taunus-Kreis weitergeführt

Jugendhilfe, Jugendförderung

Erfolgreicher Abschluss des Schulungskurses „Pädagogische Unterstützer und Unterstützerinnen“


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