PROBEFÜHRERSCHEIN

Bei erstmaliger Erteilung einer Fahrerlaubnis (ausgenommen Klassen AM, L und T) wird gleichzeitig eine 2-jährige Probezeit festgelegt. Bei einem schwerwiegenden Verkehrsverstoß oder 2 weniger schwerwiegenden Verstößen innerhalb der Probezeit ist die Durchführung eines Aufbauseminars für verkehrsauffällige Fahranfänger - ASF - notwendig. Es handelt sich um ein Verkehrsseminar, welches in Gruppen durchgeführt wird und aus 4 theoretischen Sitzungen und einer Fahrprobe besteht (keine Prüfung !).

Sofern ein derartiger Kurs angeordnet werden muss, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Sofern es nach diesem Kurs zu einem weiteren schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Verkehrsverstößen kommt, erfolgt eine Verwarnung mit dem Hinweis, dass der Führerschein bei der nächsten Auffälligkeit mit einer 3-monatigen Sperrfrist entzogen werden muss.

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24.03.2023

Die Brummer aus Aarbergen

Wirtschaft

Rüdiger Schwenk züchtet auf seinem Hof in Kettenbach Erd-Hummeln und leistet damit einen wertvollen Beitrag zum Artenschutz


24.03.2023

Landesehrenbrief an Dieter Helmut Ruß verliehen

Ehrungen

Landrat Frank Kilian hat den Hünstettener für sein Ehrenamt im Schulwesen ausgezeichnet


21.03.2023

Projekt Kita-Einstieg wird vom Rheingau-Taunus-Kreis weitergeführt

Jugendhilfe, Jugendförderung

Erfolgreicher Abschluss des Schulungskurses „Pädagogische Unterstützer und Unterstützerinnen“


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