PROBEFÜHRERSCHEIN
Bei erstmaliger Erteilung einer Fahrerlaubnis (ausgenommen Klassen AM, L und T) wird gleichzeitig eine 2-jährige Probezeit festgelegt. Bei einem schwerwiegenden Verkehrsverstoß oder 2 weniger schwerwiegenden Verstößen innerhalb der Probezeit ist die Durchführung eines Aufbauseminars für verkehrsauffällige Fahranfänger - ASF - notwendig. Es handelt sich um ein Verkehrsseminar, welches in Gruppen durchgeführt wird und aus 4 theoretischen Sitzungen und einer Fahrprobe besteht (keine Prüfung !).
Sofern ein derartiger Kurs angeordnet werden muss, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Sofern es nach diesem Kurs zu einem weiteren schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Verkehrsverstößen kommt, erfolgt eine Verwarnung mit dem Hinweis, dass der Führerschein bei der nächsten Auffälligkeit mit einer 3-monatigen Sperrfrist entzogen werden muss.
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