FÜHRERSCHEINENTZUG
Dieser Abschnitt betrifft die Neu- bzw. Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach gerichtlichem oder behördlichem Entzug.
In der Regel werden Sie rechtzeitig vor Ablauf der Sperrfrist von der Führerscheinstelle angeschrieben. In dem anschreiben wird Ihnen mitgeteilt, was Sie unternehmen müssen bzw. welche Unterlagen notwendig sind.(Informationen zum Neu- / Wiedererteilungsantrag)
Der Antrag kann frühestens drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.
Benötigte Unterlagen:
- Antrag auf Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis
- Beiblatt zum Neuerteilungsantrag
- Beantragung eines Führungszeugnisses der Belegart * 0 * (beim Einwohnermeldeamt) Dieses darf bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein!
- Die persönliche Vorsprache bei der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung ist erforderlich, da der Kartenführerschein auch Ihre Unterschrift beinhaltet.
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- Biometrisches Passbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung
- Zusätzlich bei den Klassen B und BE (Pkw bis 3,5 Tonnen): Sehtest
- Zusätzlich bei den Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE Ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Zusätzlich bei den Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE Augenärztliches Gutachten über die Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6.2.2 der FeV
- Zusätzlich bei den Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE: Erste Hilfe-Kurs (wenn dieser nicht bereits bei der Führerscheinstelle nachgewiesen wurde)
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Einzelfall die endgültigen Voraussetzungen erst nach Antragstellung (ca. 8 Wochen) festgelegt werden.
Insbesondere ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung ( MPU) erforderlich bei erstmaligem Entzug der Fahrerlaubnis mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr, wiederholtem Entzug der Fahrerlaubnis, Betäubungsmittelkonsum, schwerwiegenden Eintragungen im Führungszeugnis oder sonstige offenkundige erhebliche Eignungsmängel.
- Auftrag zur ärztlichen Untersuchung
- Auftrag zur medizinisch-psychologischen Untersuchung
- Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen und medizinisch-psychologischen Untersuchungsstellen
Gebühren:
Die Verwaltungsgebühr für einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis beträgt 154,00 €.
Rücknahme eines Antrages auf Neu- / Wiedererteilung der Fahrerlaubnis:
Falls Sie Ihren Antrag auf Neu - / Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zurückziehen möchten oder müssen, können Sie dies mit diesem Formular tun um weitere Kosten zu vermeiden.
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