BEGLEITETES FAHREN
Seit dem 1.Oktober 2006 ist begleitetes Fahren ab 17 Jahren im Rahmen eines Modellversuchs auch in Hessen möglich.
Da sich der Modellversuch "Begleitetes Fahren ab 17" in der Praxis bewährt hat, wird er zum 01.01.2011 in das Dauerrecht überführt.
Viele Jugendliche können es nicht erwarten, endlich am Steuer sitzen zu dürfen. Dennoch sollte man eines nicht übersehen: Fahranfänger haben ein überdurchschnittliches Unfallrisiko. Mangelnde Fahrerfahrung ist zumeist die Ursache. Das eigene Können wird oftmals überschätzt; kritische Situationen unterschätzt. Damit Sicherheit den jungen Fahranfängern zugute kommt, sollen sie sich mit der Einführung des Modellversuchs Begleitetes Fahren ab 17 Erfahrung verschaffen können. Der Grundgedanke dabei ist: Mehr Fahrpraxis - mehr Routine - mehr Erfahrung. Die Folge davon ist: Weniger Risiko - weniger Gefahr - weniger Unfälle".
Unterlagen die zur Beantragung vorgelegt werden müssen:
- Antrag auf Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis
- Antrag auf Erteilung BF17
- Beiblatt für Begleitpersonen (Vordruck jeweils für eine Begleitperson) + Führerscheinkopie + Karteikartenabschrift wenn der Führerschein von einer anderen Behörde als dem Rheingau-Taunus-Kreis ausgestellt wurde.
- Sehtestbescheinigung
- Bescheinigung über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort oder eine Erste-Hilfe-Bescheinigung
- Biometrische Lichtbild
Die Vordrucke der Anträge finden Sie unter "Formulare/ Publikationen".
Kriterien zur Teilnahme am Begleiteten Fahren:
- Die Antragstellung "BF 17" ist frühestens mit 16,5 Jahren möglich.
- Der 17-jährige darf, nach bestandener Fahrprüfung, bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer in der Prüfbescheinigung eingetragenen Person fahren.
- Die Fahrberechtigung ist nur in Deutschland gültig. Sie gilt nicht im Ausland.
- Alle Begleitpersonen müssen namentlich in der Prüfbescheinigung eingetragen sein.
- Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein, seit 5 Jahren ununterbrochen ihren Pkw-Führerschein besitzen und dürfen nicht mehr als 1 Punkt beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg haben.
Weitere Informationen sind bei der Fahrschule direkt oder bei der Fahrerlaubnisbehörde des Rheingau-Taunus-Kreises erhältlich.
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