INFOS FÜR BETREIBER VON TEST-STATIONEN
Kontakt und Informationen für Betreiber von Schnelltest-Stationen:
Zur Vermeidung der Verbreitung möglicher Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 können Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Apotheken, medizinische Labore, Rettungs- und Hilfsorganisationen und weitere Leistungserbringer im Rheingau-Taunus-Kreis beauftragt werden, Testungen von asymptomatischen Personen nach §§ 4a und 4b TestV durchzuführen.
Bei Interesse schicken Sie uns bitte den ausgefüllten Antrag auf Beauftragung als Bürgerteststelle nach § 6 Abs. 1 an folgende E-Mail:
Kontakt E-Mail: Anmeldung-Schnelltestbetreiber@rheingau-taunus.de
Wir setzen uns dann zeitnah mit Ihnen in Verbindung. Danke für Ihre Unterstützung!
Weitere Informationen und Merkblätter für Betreiber von Test-Stationen:
- Coronavirus Testverordnung - TestV (letzte Änderung am 29. Juni 2022)
- HMSI Informationsblatt Meldepflichten und Meldewege
- HMSI Informationsblatt zu den Anforderungen nach Medizinprodukte-Abgabeverordnung, Medizinprodukte-Betreiberverordnung, Arbeitsschutz
- Über Anforderungen im Bereich Datenschutz informieren Sie sich bitte auf der Seite des Hessischen Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit unter: datenschutz.hessen.de/datenschutz-bei-sars-cov-2-schnelltests
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PRESSEMITTEILUNGEN
Erweiterung der Zahlungsmöglichkeiten auf den EAW-Wertstoffhöfen

Ab sofort kann dort auch mit allen gängigen Kreditkarten oder kontaktlos über Google Pay oder Apple Pay gezahlt werden.
„Ein Zeichen für Demokratie und gegen Diskriminierung“

Landrat Frank Kilian überreicht der AWO Rheingau-Taunus den Präventionspreis 2022 für das Projekt „Die Würde des Menschen ist unantastbar“.
Betriebliches Mobilitätsmanagement trug zur Attraktivitätssteigerung des Unternehmens bei

Der siebte Workshop des betrieblichen Beratungs- und Netzwerkprogramm „Ökoprofit“ fand in Bad Schwalbach statt / Mobilität stand im Mittelpunkt