CORONA-WIRTSCHAFT
Die Bundesregierung hat eine Themenseite zum Coronavirus geschaltet, die alle Informationen zu den Angeboten der gesamten Bundesregierung bündelt. Hier finden Sie nach Themen und Gebieten sortiert alle für Sie notwendigen Informationen, Vordrucke und Kontaktstellen im Bundesgebiet.
Die hessische Landesregierung hat ebenfalls eine solche Themenseite eingerichtet.
Auch das Technologieland Hessen stellt Informationen zu Fördermöglichkeiten, Unterstützungsangeboten und Hilfsmaßnahmen rund um Corona – sowohl seitens der Hessischen Landesregierung als auch darüber hinaus bereit.
WOHIN KANN ICH MICH ANSONSTEN WENDEN?
Weitere wichtige Anlaufstellen und Telefonnummern sind:
- Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums für alle Fragen zu finanziellen Hilfen: Tel. 030 186151515 (Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr)
- Beantragung von Kurzarbeitergeld: Zuständig ist die örtliche Arbeitsagentur
- Unternehmerhotline der Bundesagentur für Arbeit: Tel. 0800 4555520
- Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums zum Coronavirus: Tel. 030 346465100 (Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr)
SELBSTÄNDIGE UND UNTERNEHMEN
Das Bundeskabinett hat sich auf mehrere Maßnahmen geeinigt, um mit einem umfangreichen Hilfspaket Beschäftigte, Selbstständige und Unternehmen in der Corona-Krise zu entlasten.
- Über einen Stabilisierungsfonds werden Großunternehmen mit Kapital gestärkt, der Staat soll sich notfalls an den Firmen beteiligen können.
- Steuervorauszahlungen können problemlos herabgesetzt werden.
- Im Insolvenzrecht wird die Insolvenzantragspflicht für betroffene Unternehmen ausgesetzt.
- Unternehmen sowie Vereine dürfen ihre Haupt- und Jahresversammlungen auch online abhalten.
Die gesamte Palette der Förderprogramme des Bundes und der Länder finden Sie unter der Förderdatenbank des Bundes unter www.foerderdatenbank.de, Stichwort Corona Hilfe.
Die KfW-Bankengruppe bietet umfangreiche Informationen zu den Fördermöglichkeiten für Unternehmen in der Corona-Krise an, ob im KfW-Sonderprogramm 2020, dem KfW-Schnellkredit oder den erweiterten KfW-Krediten für länger bestehende oder junge Unternehmen.
Weitere umfangreiche Informationen liefert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen.
Arbeits- und arbeitsschutzrechtliche Fragen zum Coronavirus beantwortet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Das Bundeswirtschaftsministerium fördert Beratungen für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro ohne Eigenanteil, befristet bis Ende 2020. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
In Hessen unterstützt das RKW als Beratungspartner des Hessischen Wirtschaftsministeriums mit einer Perspektivenberatung. Anfragen der Betriebe über die Homepage oder unter perspektive@rkw-hessen.de.
ÜBERBRÜCKUNGSHILFE
Aktuelle Informationen über die Hilfe für Unternehmen, die von einer Corona-bedingten Schließung betroffen sind, gibt es hier: Verbesserte Überbrückungshilfe III.
Seit dem 21. Oktober 2020 können über die gemeinsame bundesweit geltende Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de Anträge auf Überbrückungshilfe für den Zeitraum von September bis Dezember 2020 gestellt werden. Die sogenannte Überbrückungshilfe II knüpft an die Überbrückungshilfe I (Juni-August 2020) an. Sie unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind, mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten.
Höhere Fördersätze gibt es für Unternehmen, die weiterhin praktisch vollständig still liegen, wie zum Beispiel die Veranstalter- oder Schaustellerbranche. Auch können Unternehmen, deren Umsatz um 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr eingebrochen ist, nun Überbrückungshilfe beantragen. Darüber hinaus wird aktuell in der Bundesregierung daran gearbeitet, die Hilfen auch über den Dezember 2020 hinaus zu verlängern.
Die Antragstellung erfolgt auch im neuen Verfahren über einen „prüfenden Dritten“ (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Rechtsanwalt). Es bleibt dabei, dass die Überbrückungshilfe für Unternehmen allen Branchen offen steht, die durch die Corona-Krise besonders betroffen sind. Um besonders die Unternehmen, bei denen das Geschäft durch behördliche Einschränkungen oder Hygiene- und Abstandsregeln immer noch stark beeinträchtigt ist, noch besser zu erreichen, werden folgende Änderungen am Programm vorgenommen:
Flexibilisierung der Eintrittsschwelle:
Zur Antragstellung berechtigt sind künftig Antragsteller, die entweder:
- einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder
- einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnet haben. Ersatzlose Streichung der KMU-Deckelungsbeträge von 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro.
Künftig werden folgende erhöhte Fördersätze erstattet:
- 90 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch (bisher 80 Prozent der Fixkosten),
- 60 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50 Prozent und 70 Prozent (bisher 50 Prozent der Fixkosten) und
- 40 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30 Prozent (bisher bei mehr als 40 Prozent Umsatzeinbruch). Die Personalkostenpauschale von 10 Prozent der förderfähigen Kosten wird auf 20 Prozent erhöht. Bei der Schlussabrechnung sollen künftig Nachzahlungen ebenso möglich sein wie Rückforderungen.
FACHKRÄFTESICHERUNG
Die Stabsstelle Fachkräftesicherung in Hessen gibt Informationen, Tipps und Anregungen zur Unterstützung der Fachkräftesicherung und Personalarbeit vor Ort heraus. Die aktuelle Fassung finden Sie hier.
AUSBILDUNGSPLATZSICHERUNG
Die Corona-Krise erschwert es vielen Ausbildungsbetrieben, weiterhin junge Menschen als Fachkräfte von morgen auszubilden. Daher können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Ausbildungsprämie oder andere Förderungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in Anspruch nehmen.
Förderrichtlinie: Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“.
Die Beantragung erfolgt über die jeweils zuständige Arbeitsagentur. Zusammenfassende Infos und Antragsunterlagen unter https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern.
ARBEITGEBER UND ARBEITNEHMER
Mein Arbeitgeber besteht auf eine „Negativ Corona Bescheinigung“. Was kann ich tun?
Der Arbeitnehmer muss sich vom Arbeitgeber eine Kostenübernahmeerklärung geben lassen. Wenn Sie die Testkriterien nicht erfüllen, weisen Sie den Arbeitgeber darauf hin, dass man vermutlich deshalb nicht getestet wird.
Muss ich einen Verdachtsfall meinem Arbeitgeber melden?
Grundsätzlich nein. Es kann allerdings sein, dass der Arbeitgeber eigene Regelungen und Vorgehensweisen erlässt. Erkundigen Sie sich deshalb individuell.
Wo erhalte ich als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer Hilfe und beratende Unterstützung in der Corona-Krise?
Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration, Stabsstelle Fachkräftesicherung, stellt Tipps zur Unterstützung der Fachkräftesicherung & Personalarbeit vor Ort bereit. Dabei handelt es sich um eine Sammlung von Informationsanbietern, die sich mit wirtschaftlichen Fragen wie Soforthilfsprogramme, Kurzarbeitergeld oder Katastrophenschutz-Maßnahmen beschäftigen. Die Liste finden Sie hier.
KURZARBEITERGELD
Die Bundesregierung hat den Zugang zum Kurzarbeitergeld erleichtert. Unternehmen haben so die Möglichkeit, bei Arbeitsausfällen finanziell entlastet zu werden. Alle Hinweise stellt die Agentur für Arbeit zur Verfügung. Die wichtigsten Voraussetzungen und Informationen sind aktuell:
- Es muss zu Arbeitsausfällen kommen. Umsatz- und Gewinnverluste sind nicht der Ansatz von Kurzarbeit.
- Mitarbeiter müssen zunächst Resturlaube aus 2019 nehmen.
- Überstunden sind vorab abzubauen.
- Kurzarbeitsgeld sind 60 Prozent bzw. 67 Prozent mit Kindern vom sog. pauschalierten Netto.
- Anfallende Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden zu 100 Prozent erstattet.
- Sie müssen eine Anzeige der Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit einreichen.
Informationen zum Kurzarbeitergeld finden Sie unter www.arbeitsagentur.de.
Abschlussprüfung:
Viele Unternehmen haben sich und ihre Mitarbeiter über die Corona-Zeit mittels Kurzarbeitergeldes retten können. Das Kurzarbeitergeld wurde grundsätzlich nur vorläufig ausgezahlt. Die vorläufige Vorabzahlung soll beim Kurzarbeitergeld der schnelleren finanziellen Bereitstellung dienen. Nach Beendigung der Kurzarbeit erfolgt die korrekte Überprüfung der Berechnung. Die Bundesagentur für Arbeit schreibt zurzeit schrittweise alle Unternehmen an, die Kurzarbeitergeld bezogen haben. Sie bittet die Unternehmen um entsprechende Unterlagen, Nachweise und/oder Abrechnungen. Nach einer Abschlussprüfung durch die Arbeitsagentur erfolgt dann die endgültige Entscheidung.
STEUERSTUNDUNG UND FINANZIERUNG
Das Bundesland Hessen setzt bei der Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise zunächst auf bewährte Mittel zur Entlastung der hessischen Unternehmen. Die Finanzämter sind sensibilisiert, etwaige Anträge auf Steuerstundungen oder geringere Vorauszahlungen zügig zu prüfen.
Über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) und die Bürgschaftsbank Hessen (BBH) werden ein breites Spektrum geförderter Finanzierungsprodukte angeboten, um insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei Investitionen und mit Betriebsmitteln zu unterstützen.
Weitere Informationen befinden sich auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen.
ANGEBOTE DER IHK
Die Industrie- und Handelskammer Wiesbaden unterstützt die Mitgliedsbetriebe mit einem umfangreichen Beratungsangebot. Anstatt Vor-Ort-Terminen findet eine digitale und telefonische Beratung statt. Auf der Homepage gibt es Hinweise zu Fördermitteln und Überbrückungshilfen, Links und IHK-Ansprechpartner für Rechts-, Finanzierungs- und Exportfragen.
Auf der Homepage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages wird ein Vordruck für die Beantragung von Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus bereit gestellt. Auch der rechtliche Rahmen ist hier beschrieben.
BESONDERE FÖRDERPROGRAMME
Verein Fresko e.V.
Der Verein Fresko e.V., der auch für die Wirtschaftsförderung des Rheingau-Taunus-Kreises tätig ist, bietet in der Corona-Krise ein spezielles Beratungsangebot für Unternehmer*innen mit Migrationshintergrund an. Informationen dazu gibt es hier.
Richtlinie zur Förderung der Corona-gerechten Um- und Aufrüstung von raumtechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten
Das Bundeswirtschaftsministerium für Wirtschaft und Energie bezuschusst die entsprechende Um- und Aufrüstung von stationären Raumlufttechnischer Anlagen (RLT). Der Zuschuss beträgt 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch 100.000 Euro pro Anlage. Der Bund stellt für die Förderung insgesamt 500 Millionen Euro zur Verfügung. Antragsberechtigt sind unter anderem Kommunen, Länder, Hochschulen sowie öffentliche Unternehmen. Förderanträge können bis zum 31. Dezember 2021 gestellt werden. Informationen dazu gibt es unter: www.bmwi.de
Bundesförderung von Produktionsanlagen von persönlicher Schutzausrüstung und dem Patientenschutz dienender Medizinprodukte
Im Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) wurde ein Arbeitsstab eingerichtet, der den zeitnahen Aufbau nationaler und europäischer Wertschöpfungsketten für Schutzausrüstungen, Testausstattungen und Wirkstoffe unterstützen soll. In einem ersten Schritt unterstützt das BMWi die Produktion von Vliesstoffen, die für zertifizierte Masken gebraucht werden. Die Förderung der Produktion von Vliesstoffen beträgt 30 Prozent der Investitionen in Anlagen zur Produktion von Filtervlies und ist auf maximal 10 Millionen Euro je Unternehmen begrenzt. Auch rückwirkend können Investitionen, die seit dem 28. Februar 2020 getätigt wurden, gefördert werden. Die Frist für die Antragstellung endet am 30. Juni 2020. Die Förderung richtet sich an Unternehmen mit Sitz in Deutschland. Die Produktion mit der geförderten Anlage muss bis zum 31. März 2021 starten. Es ist vorgesehen, kurzfristig auf dieser Grundlage die Richtlinie schrittweise um weitere Produktions- und Produktbereiche für Schutzausrüstungen zu ergänzen. Die Richtlinie finden Sie hier.
12 Milliarden Euro für Hessen
Ein starkes Signal für Hessens Wirtschaft und für die Betriebe vor Ort ist das 12 Milliarden Euro schwere „Gute-Zukunft-Sicherungsgesetz“ des Landes Hessen.
Was ist für die Unternehmen drin? Hessenfonds für die Beteiligung an Unternehmen: 500 Millionen Euro / Überbrückungskredite Mikroliquidität: 200 Millionen Euro (zusätzlich) / Erhöhung der Liquiditätsbeteiligungen für Start-Ups sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU): 50 Millionen Euro / Unterstützung von Gaststätten bei Anschaffungen: 6 Millionen Euro.
Ebenso geplant sind Förderprogramme zur Digitalisierung sowie 46 Millionen Euro für Ausbildungsprogramme.
VEREINSFÖRDERPROGRAMME DES LANDES FÜR GEMEINNÜTZIGE VEREINE
Für die gemeinnützigen Sportvereine, die Mitglied im Landessportbund Hessen e.V. sind, hat das Hessische Ministerium des Innern und für Sport ein Team „Corona Vereinshilfe“ auf die Beine gestellt. Anfragen können an die E-Mail-Adresse coronavereinshilfe@sport.hessen.de gerichtet werden.
Soforthilfe aus dem Bereich Kultur können Vereine, Kulturbetriebe und Spielstätten sowie Laienensembles beantragen, die nicht von der öffentlichen Hand getragen werden und in einem der folgenden Verbände Mitglied sind: Landesarbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und soziokulturellen Zentren (LAKS) in Hessen, Landesvereinigung Kulturelle Bildung (LKB) Hessen, Landesjugend Trachtenverband, Hessischer Landestrachtenverband, Hessischer Literaturrat, Landesmusikrat, Landesverband Professionelle Freie Darstellende Künste (laPROF), Landesverband der Jugendkunstschulen in Hessen, Verband hessischer Amateurtheater, Hessischer Museumsverband und die unter dem Dach der Initiative HessenFilm versammelten Einrichtungen. Die Anträge können beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst unter corona-vereinshilfe@hmwk.hessen.de gestellt werden.
Gefördert werden auch Vereine, Initiativen und Organisationen, die sich in anderen gesellschaftlichen Bereichen engagieren. Dazu gehören beispielsweise Naturschutzvereinigungen, Jägervereinigungen, Umweltbildungseinrichtungen, Jugendwaldheime, Einsatzstellen für das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ), Wildparke, Falknereien und Tiergärten, Angel- und Fischereivereine, Naturparkvereine, Tierschutzvereine, Opferhilfe, Hospizdienste- und initiativen, Flüchtlingshilfe, Nachbarschaftshilfe und Landfrauen sowie Dach- und Fachverbände der Kindertagesbetreuung. Zuständig für die Anträge sind hier das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (corona-vereinshilfe@umwelt.hessen.de) sowie das Hessische Ministerium für Soziales (corona-vereinshilfe@hsm.hessen.de).
Hier finden Sie Unterlagen zur Verfügung gestellt vom Hessischen Landkreistag:
www.hlt.de//uploads/media/HLT_RS_0470_2020_2.pdf
www.hlt.de//uploads/media/HLT_RS_0470_2020_3.pdf
www.hlt.de//uploads/media/HLT_RS_0470_2020_4.pdf
Das Programm „Ehrenamt digitalisiert!“ fördert Digitalisierungsvorhaben innerhalb von gemeinnützigen Vereinen, deren hessischen Dachverbänden sowie gemeinnützigen juristischen Personen des Privatrechts.
Corona-Kulturpaket: Hilfe für Festivals, Künstlerinnen und Künstler
Hessen hilft Künstlerinnen und Künstlern, Festivals und Kultureinrichtungen mit einem Unterstützungspaket, die Corona-Pandemie zu überstehen und den Neubeginn zu meistern. Hierfür stellt das Land bis zu 50 Millionen Euro zusätzlich bereit. Informationen finden Sie unter www.wissenschaft.hessen.de.
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