Informationen zur Einreise nach Deutschland:
- Welche Länder sind eingestuft als Risikogebiete, Hochinzidenzgebiete oder Virusvariantengebiete?
Welche Länder als Risikogebiet eingestuft sind, veröffentlicht das Robert-Koch-Institut.
- Wann gilt nach der Rückreise eine Quarantänepflicht?
Informationen zur Quarantäne für Reiserückkehrer erhalten Sie auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration. - Eine Kurzübersicht über die Regeln für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland stellt das Bundesgesundheitsministerium bereit.
- Wo steht die Verordnung zur Einreise-Quarantäne?
Die Verordnung zur Einreise nach Deutschland können Sie hier nachlesen. Die Änderungen zu dieser Verordnung, Stand 31. Mai 2022, finden Sie hier.
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Information on the topic of travelling can be found here
Reiserückkehr
Die Coronavirus-Einreiseverordnung mit Änderungen vom 31. Mai 2022 beinhaltet eine generelle Nachweispflicht für Einreisende unabhängig von der Art des Verkehrsmittels und unabhängig davon, ob ein Voraufenthalt in einem Hochrisiko- bzw. Virusvariantengebiet stattgefunden hat. Personen ab 12 Jahren müssen bei Einreise über ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis verfügen. Personen, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem zum Zeitpunkt der Einreise als Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet eingestuften Gebiet aufgehalten haben, müssen daneben spezielle Nachweispflichten und eine Quarantänepflicht beachten. Bei Einreise aus sogenannten Virusvariantengebieten gilt – vorbehaltlich sehr eng begrenzter Ausnahmen – ein Beförderungsverbot für den Verkehr per Zug, Bus, Schiff und Flug aus diesen Gebieten. Das Bundesgesundheitsministerium hat häufige Fragen und Antworten zusammengestellt.
Zudem müssen sich alle Einreisende vorab über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter https://einreiseanmeldung.de anmelden. Hier kann der Negativnachweis angegeben werden.
Führen Sie die gespeicherte und/oder ausgedruckte Bestätigung mit sich, um sie auf Verlangen vorlegen zu können.
Ausnahme: Falls die digitale Anmeldung nicht möglich ist, müssen Sie eine schriftliche Ersatzanmeldung (sogenannte Aussteigerkarte, Formular: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Aussteigekarte_08-20.pdf.) ausfüllen und diese an den Beförderer oder die Grenzbehörde abgeben oder nach Ihrer Einreise unverzüglich an das Gesundheitsamt übermitteln. Dies ist erreichbar per E-Mail unter: gesundheitsamt.badschwalbach@rheingau-taunus.de oder montags bis freitags unter der Telefonnummer 06124 510-9520.
Bitte beachten Sie die Regelungen für Quarantäne-Zeiten und Freitestungen: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/
Für Personen in Quarantäne ist es in diesem Zeitraum generell nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht Ihrem Hausstand angehören. Entwickeln Sie während der Quarantäne typische Symptome einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus wie Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns, sind Sie verpflichtet, unverzüglich das Gesundheitsamt zu informieren.
Das Gesundheitsamt ist erreichbar per E-Mail unter: gesundheitsamt.badschwalbach@rheingau-taunus.de oder montags bis freitags unter der Telefonnummer 06124 510-9520.
Informationspflicht
Sie sind verpflichtet, sich selbständig zu informieren – sowohl über Einreisebeschränkungen anderer Länder als auch vor der Rückkehr nach Deutschland aus dem Ausland. Die täglich aktualisierte Liste der Risikogebiete liefert das Robert-Koch-Institut unter www.rki.de.
Lohnersatzzahlungen
Wer sich wissentlich in ein Risikogebiet begibt, kann seinen Anspruch für Lohnersatzzahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz verlieren. Das heißt, der Arbeitgeber muss gegebenenfalls bei einem positiven Testergebnis für die Zeit der Quarantäne keinen Lohn zahlen. Diesen bekommt der Arbeitgeber dann auch nicht vom Land erstattet. Weitere Informationen für Lohnersatzzahlungen und Entschädigungen finden Sie auf der Homepage des RP Darmstadt unter https://ifsg-online.de/index.html.
Mehrsprachige Informationen rund um alle Fragen zu Corona im Alltag und vieles mehr gibt es bei der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung: https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/amt-und-person/informationen-zum-coronavirus.
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