CORONA-POSITIV – WAS NUN?
Corona-positiv?
Die Gesundheitsverwaltung empfiehlt Ihnen bei einem positiven Ergebnis eines Antigen-Tests (Bürgertest oder Selbsttest), unverzüglich und selbstständig eine Testung mittels Nukleinsäurenachweis (PCR-Test) durchführen zu lassen, da das positive PCR-Testergebnis die Voraussetzung für die Ausstellung eines Genesenenzertifikats ist. Teststellen in Ihrer Nähe finden Sie bei uns auf der Internetseite unter Testcenter.
Was passiert, wenn mein Antigen- oder PCR-Test positiv ausfällt?
Erhalten Sie ein positives Ergebnis eines Antigen- oder PCR-Tests auf SARS-CoV-2, besteht für mindestens 5 Tage nach dem ersten positiven Test:
● eine Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung. Unter freiem Himmel kann die Maske unter Einhaltung der Abstandsregeln (1,5 Meter) abgesetzt werden.
● ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot für Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte sowie weitere Einrichtungen mit vulnerablen Personen oder erhöhten Infektionsgefahren – sowohl für Besucher wie auch für Personal. Vom Betretungsverbot ausgenommen sind unter anderem Personen, die in der Einrichtung behandelt bzw. betreut werden, sowie Polizei- und Rettungskräfte.
Zugleich wird dringend empfohlen, sich im Fall einer Infektion mit Symptomen für 5 Tage zu isolieren und keinen Besuch zu empfangen. Die Isolation sollte erst beendet werden, wenn mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht oder 10 Tage nach dem ersten Test vergangen sind. Bei Mitarbeitenden im öffentlichen Gesundheitsdienst darf die Tätigkeit nach Ablauf von 5 Tagen wiederaufgenommen werden, wenn nachweislich keine ansteckende Infektion mehr vorliegt (negativer professioneller Antigentest oder PCR-Test mit CT-Wert über 30). Die Testung darf frühestens am 5. Tag nach der erstmaligen Feststellung der Infektion erfolgen. Eine Freitestung ist nicht mehr notwendig. Wenn Krankheitssymptome aufgetreten sind, sollte die Isolation aber eigenverantwortlich fortgesetzt werden, bis mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit vorliegt.
Am besten informieren Sie ebenfalls Ihre Kontaktpersonen und Ihr Unternehmen oder Ihre Dienstbehörde über den Erhalt eines positiven Testergebnisses.
Sollten Sie nach Erhalt des positiven Testergebnisses typische Symptome einer SARS-CoV-2 Infektion bemerken (Fieber, trockener Husten, Verlust des Geruchs-und Geschmackssinns, etc.), melden Sie sich umgehend beim Gesundheitsamt (per E-Mail, auch außerhalb der Dienstzeiten!).
• E-Mail: schnelltest_positiv@rheingau-taunus.de
• Fax: 06124 510-624
Ausführliche Informationen zu den aktuellen Regelungen im Fall eines positiven Testergebnisses finden Sie auch beim Land Hessen.
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