CORONA-FORMULARE
Hier finden Sie die aktuellen Vordrucke bzw. Formulare des Rheingau-Taunus-Kreises.
Entschädigungen nach §56 Abs. 1 und §56 Abs. 1a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) schützt die Bevölkerung in Deutschland. Es bietet zudem finanzielle Entschädigungen für Menschen, die von den Schutzmaßnahmen (Quarantäne, Tätigkeitsverbot oder Schul- und Kitaschließungen) betroffen sind. Das gilt auch für die gegenwärtige Corona-Pandemie. Den Antrag können Sie unter www.ifsg-online.de stellen. Für Fragen hierzu wenden Sie sich bitte direkt an das RP Darmstadt unter Tel. 06151 12-6000 oder 12-8000 oder senden Sie eine E-Mail an IfSG-Entschaedigung@rpda.hessen.de.
Seit dem 30. März 2020 können Sie zudem unter www.rp-kassel.hessen.de eine von Bund und Land angebotene Soforthilfe für Ihr Unternehmen beantragen.
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PRESSEMITTEILUNGEN
Gesucht sind Menschen, die sich für eine lebendige Demokratie einsetzen

Landrat Frank Kilian weist auf den Wettbewerb 2022 „Aktiv für Demokratie und Toleranz“ des Bündnisses für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus...
Rheingau-Taunus-Kreis fördert seine Kulturszene und verlängert Antragsfrist

Antragsfrist Kulturschaffende, Vereine und Veranstalter auf Fördermittel bis zum 24. Juli 2022 verlängert
Die Bedeutung der Sportvereine für die Gesellschaft ist unermesslich

Richtlinien zum Wettbewerb „Zukunft Sportvereinsarbeit“ sind auf der Homepage des Kreises abrufbar.