CORONA-FORMULARE
Hier finden Sie die aktuellen Vordrucke bzw. Formulare des Rheingau-Taunus-Kreises.
Entschädigungen nach §56 Abs. 1 und §56 Abs. 1a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) schützt die Bevölkerung in Deutschland. Es bietet zudem finanzielle Entschädigungen für Menschen, die von den Schutzmaßnahmen (Quarantäne, Tätigkeitsverbot oder Schul- und Kitaschließungen) betroffen sind. Das gilt auch für die gegenwärtige Corona-Pandemie. Den Antrag können Sie unter www.ifsg-online.de stellen. Für Fragen hierzu wenden Sie sich bitte direkt an das RP Darmstadt unter Tel. 06151 12-6000 oder 12-8000 oder senden Sie eine E-Mail an IfSG-Entschaedigung@rpda.hessen.de.
Seit dem 30. März 2020 können Sie zudem unter www.rp-kassel.hessen.de eine von Bund und Land angebotene Soforthilfe für Ihr Unternehmen beantragen.
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