CORONA-FAQ
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Corona-Regeln in Hessen
„Basisschutzmaßnahmen“ auf Grundlage des Bundesinfektionsschutzgesetzes, Stand 26. Mai 2022:
Maskenpflicht nur noch:
- in Krankenhäusern
- in Alten- und Pflegeheimen
- bei Pflegediensten
- in Bussen und Bahnen (ÖPNV und Fernverkehr)
- in Arztpraxen
Testpflicht nur noch:
- in Krankenhäusern
- in Alten- und Pflegeheimen
Quarantäne (ab 29. April 2022):
- Quarantäne für infizierte Personen wird auf 5 Tage verkürzt.
- Freitestung ist nicht mehr notwendig.
- Bei länger anhaltenden Krankheitssymptomen sollte die Isolation eigenverantwortlich fortgesetzt werden, bis mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit vorliegt.
- Ungeimpfte Haushaltsangehörige von positiv-getesteten Personen müssen nicht mehr in Quarantäne.
Schule (ab 1. Mai 2022) :
- Die Testpflicht wird in den hessischen Schulen aufgehoben
- Allen Schülerinnen und Schülern sowie das an Schule tätige Personal erhält wöchentlich zwei Tests für die freiwillige Testung zu Hause. Die Tests werden in der Schule ausgeteilt.
- Ab dem 1. Mai entfällt die Möglichkeit, Schülerinnen und Schüler voraussetzungslos vom Präsenzunterricht abzumelden.
Impfverordnung
Impfverordnung gültig ab 18. Dezember 2021:
Wer wann impfberechtigt ist, regelt die vom Bundesministerium für Gesundheit herausgebrachte "Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2". Die Impfverordnung ist hier nachzulesen.
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PRESSEMITTEILUNGEN
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Rheingau-Taunus-Kreis fördert seine Kulturszene und verlängert Antragsfrist

Antragsfrist Kulturschaffende, Vereine und Veranstalter auf Fördermittel bis zum 24. Juli 2022 verlängert
Die Bedeutung der Sportvereine für die Gesellschaft ist unermesslich

Richtlinien zum Wettbewerb „Zukunft Sportvereinsarbeit“ sind auf der Homepage des Kreises abrufbar.