BÜNDNIS FÜR FAMILIEN
Im Lokalen Bündnis für Familie im Rheingau-Taunus-Kreis hat der Unterarbeitskreis „Runde Tische zu familienbewusster Personalpolitik“ 2015 eine Initiative zu einer Gesetzesänderung auf den Weg gebracht.
Ziel ist die Ausweitung des Paragraphen 3, Nummer 33 des Einkommensteuergesetzes, damit Unternehmen zukünftig steuer- und sozialabgabenfrei Kinderbetreuungskosten für Schulkinder bis zum 14. Lebensjahr erstatten können, wie dies schon Vorschulkinder gängige Praxis ist. Die Initiative hat sich mit Briefen und einem Positionspapier an die entsprechenden Bundesministerien, Politikerinnen und Politiker auf Bundes- und Landesebene sowie entsprechende Netzwerke gewendet, die gebeten wurden, sich jeweils mit den eigenen Möglichkeiten für die Gesetzesänderung einzusetzen.
Im Sinne von Familienfreundlichkeit ist diese Kooperationsform des Rheingau-Taunus-Kreises mit Institutionen und Unternehmen aus Wiesbaden und dem Rheingau-Taunus-Kreis und den „Runden Tischen familienbewusste Personalpolitik“ sehr erfolgreich. Die Flyer zu den Themen Pflege, Elternzeit und Kinderbetreuung sowie Steuerliche Aspekte einer familienbewussten Personalpolitik der Runden Tische geben einen Einblick in die bisherige Arbeit.
Die Ferienangebote der freien Träger in Wiesbaden und dem Rheingau-Taunus-Kreis finden Sie unter www.naspa.de.
Verantwortlich:
Leiterin „ Runde Tische familienbewusste Personalpolitik“ (Unterarbeitskreis im Bündnis für Familie):
Beate Sudheimer
Beauftragte für Chancengleichheit der Agentur für Arbeit, zuständig für Wiesbaden und den Rheingau-Taunus-Kreis
Telefon 0611 9494-425,
wiesbaden.bca@arbeitsagentur.de
Koordinatorin Lokales Bündnis für Familie im Rheingau-Taunus-Kreis:
Angela Spangenberg
Telefon 06124 510-376
angela.spangenberg@rheingau-taunus.de

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