SCHÜLERBEFÖRDERUNG
Ein wichtiger Aufgabenteil in der Schulverwaltung ist die Schülerbeförderung. Der Rheingau-Taunus-Kreis ist für die Beförderung und die Erstattung der Fahrtkosten für die Schülerinnen und Schüler bis zum Ende der Sekundarstufe I zuständig. Außerdem werden die Fahrtkosten für die Grundstufe der Berufsschule, das erste Jahr einer zweijährigen Berufsfachschule und das erste Jahr der besonderen Bildungsgänge an der Berufsschule (z.B. BzB) übernommen.
Entscheidungen ergehen unter der Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen des Hessischen Schulgesetzes, zumutbarer Bedingungen, der Interessen des Gesamtverkehrs und des Grundsatzes der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit über die Beförderungsart.
Grundanträge und Erstattungsanträge für Fahrtkosten sind bei den jeweils besuchten Schulen zwecks Bestätigung der gemachten Angaben abzugeben und dann beim Fachdienst Schulen, Sport, Hochbau und Liegenschaften einzureichen.
Die Anträge selbst können bei Ihren Ansprechpartner/innen angefordert werden.
Ansprechpartner/innen
SUCHE
Suchfunktionen | |
---|---|
![]() |
Erweiterte Suche |
![]() |
Inhaltsverzeichnis |
SCHNELLSTART
Schnellstartverzweigungen | |
---|---|
![]() | Notdienste |
![]() | Telefonverzeichnis |
![]() | Öffnungszeiten |
![]() | Formulare / Publikationen |
![]() | Verkehrsmeldungen |
![]() | Onlinedienste |
ADRESSE
Adresszeilen | ||
---|---|---|
Rheingau-Taunus-Kreis | ||
Kreisverwaltung | ||
Heimbacher Straße 7 | ||
65307 Bad Schwalbach | ||
|
ÖFFNUNGSZEITEN
PRESSEMITTEILUNGEN
Rheingau-Taunus-Kreis verlängert Bewerbungsfrist für den Integrationspreis 2022

Neue Frist: 31. August 2022
Erster Kreisbeigeordneter Willsch bedankt sich bei Einsatzkräften

Vorbildlicher Einsatz beim Notfall an der Seilbahn in Rüdesheim am Rhein
Ausweichquartier des Bikertreffens mit Landrat Kilian

Neuer Treffpunkt der Motorradfahrerinnen und -fahrer ist am 4. September 2022 der Sportplatz in Hohenstein-Hennethal