DENKMALPFLEGE
Der gesetzliche Schutz der Kulturdenkmäler als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und Entwicklung ist Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege und ist geregelt im Hessischen Denkmalschutzgesetz. Während das Landesamt für Denkmalpflege in Wiesbaden als Denkmalfachbehörde im wesentlichen fachlich, wissenschaftlich und beratend im Rahmen der Denkmalpflege tätig ist, obliegt der Unteren Denkmalschutzbehörde, die dem Kreisausschuss zugeordnet ist, die Durchführung des Denkmalschutzgesetzes.
Sie trifft diejenigen Maßnahmen, die ihr nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlich erscheinen, um die Kulturdenkmäler zu schützen, zu erhalten, zu bergen sowie Gefahren von ihnen abzuwenden. Die Untere Denkmalschutzbehörde erteilt Genehmigungen nach dem Denkmalschutzgesetz bzw. Zustimmung zu Bauanträgen, die ihr wegen denkmalschutzrechtlicher Belange von der Bauaufsicht vorgelegt werden. Sie entscheidet im Einvernehmen mit der Denkmalfachbehörde (Landesamt für Denkmalpflege Hessen).
Sie können bei Interesse eine Recherche nach Einzelkulturdenkmälern durchführen. (Hinweis: Gesamtanlagen sind nicht aufgeführt). Für Fragen wie zum Beispiel, ob ein Anwesen Kulturdenkmal ist und was in einem solchen Fall zu beachten ist, wenden Sie sich bitte an die Untere Denkmalschutzbehörde.
Ein Informationsblatt zum Denkmalschutz finden Sie im nachstehenden Link.
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