BAUÜBERWACHUNG
Mit Inkrafttreten der Hessischen Bauordnung 2002 sind die Aufgaben der Bauüberwachung verstärkt privaten Sachverständigen übertragen worden. Diese haben zu bescheinigen, dass die tatsächliche Bauausführung mit den von Ihnen bescheinigten Unterlagen übereinstimmt.
Unabhängig hiervon kann die Unteren Bauaufsichtsbehörde jederzeit bei der Ausführung von baulichen Anlagen die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften überprüfen und bei Verstössen die gebotenen bauaufsichtlichen Massnahmen ergreifen bzw. anordnen.
Um über den jeweiligen Bautenstand informiert und dementsprechend gezielt die Baustelle überprüfen zu können, muss der Baubeginn der Bauaufsicht mindestens 1 Woche vorher mitgeteilt werden. Die Fertigstellung des Rohbaues und die abschliessende Fertigstellung ist der Bauaufsichtsbehörde mindestens 2 Wochen vor Beendigung der jeweiligen Bauarbeiten anzuzeigen.
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Erweiterung der Zahlungsmöglichkeiten auf den EAW-Wertstoffhöfen

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„Ein Zeichen für Demokratie und gegen Diskriminierung“

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Der siebte Workshop des betrieblichen Beratungs- und Netzwerkprogramm „Ökoprofit“ fand in Bad Schwalbach statt / Mobilität stand im Mittelpunkt