BAULASTEN
Durch Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde können die Eigentumsberechtigten öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernehmen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben (Baulasten). Baulasten wirken auch gegenüber Rechtsnachfolgern.
Der Verpflichtungstext ist mit dem Rheingau-Taunus-Kreis abzustimmen. Die Baulasterklärung ist von den Eigentümern des zu belastenden Grundstücks zu unterschreiben. Die Unterschriften müssen gemäß § 85 (2) Hessische Bauordnung öffentlich beglaubigt werden. Dies kann durch einen Notar geschehen. In Hessen dürfen auch die Ortsgerichte die öffentliche Beglaubigung vornehmen. Die Unterschriften können auch vor der Bauaufsicht unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses geleistet werden oder von einer Vermessungsstelle nach § 15 Hessisches Vermessungsgesetz beglaubigt werden.
Benötigte Unterlagen:
- Verpflichtungserklärung in 2-facher Ausfertigung (Formulare sind bei den u.g. Ansprechpartnerinnen erhältlich)
- amtl. beglaubigter Grundbuchauszug vom zu belastenden Grundstück (nicht älter als 4 Wochen) in 1-facher Ausfertigung
- Auszüge aus der Liegenschaftskarte mit Ortsvergleich in 6-facher Ausfertigung
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen oder Auszüge anfordern. Dazu ist das entsprechende Formular zu verwenden: Antrag auf Einsicht in das Baulastenverzeichnis.
Verbindliche Auskünfte zu Baulasten erhalten Sie unter der E-Mail baulasten@rheingau-taunus.de.
Ansprechpartner/innen
SUCHE
Suchfunktionen | |
---|---|
![]() |
Erweiterte Suche |
![]() |
Inhaltsverzeichnis |
SCHNELLSTART
Schnellstartverzweigungen | |
---|---|
![]() | Notdienste |
![]() | Telefonverzeichnis |
![]() | Öffnungszeiten |
![]() | Formulare / Publikationen |
![]() | Verkehrsmeldungen |
![]() | Onlinedienste |
ADRESSE
Adresszeilen | ||
---|---|---|
Rheingau-Taunus-Kreis | ||
Kreisverwaltung | ||
Heimbacher Straße 7 | ||
65307 Bad Schwalbach | ||
|
ÖFFNUNGSZEITEN
PRESSEMITTEILUNGEN
Erweiterung der Zahlungsmöglichkeiten auf den EAW-Wertstoffhöfen

Ab sofort kann dort auch mit allen gängigen Kreditkarten oder kontaktlos über Google Pay oder Apple Pay gezahlt werden.
„Ein Zeichen für Demokratie und gegen Diskriminierung“

Landrat Frank Kilian überreicht der AWO Rheingau-Taunus den Präventionspreis 2022 für das Projekt „Die Würde des Menschen ist unantastbar“.
Betriebliches Mobilitätsmanagement trug zur Attraktivitätssteigerung des Unternehmens bei

Der siebte Workshop des betrieblichen Beratungs- und Netzwerkprogramm „Ökoprofit“ fand in Bad Schwalbach statt / Mobilität stand im Mittelpunkt