Öffentliche Zustellung für Herrn Holger Grüne
Öffentliche Bekanntmachung des Rheingau-Taunus-Kreises
An der Bekanntmachungstafel im Eingangsbereich der Kreisverwaltung des Rheingau-Taunus-Kreises, Geisenheimer Straße 77, 65385 Rüdesheim am Rhein, befindet sich der Aushang über die
öffentliche Zustellung des kommunalen Jobcenters gemäß § 10 VwZG
für den deutschen Staatsangehörigen
zuletzt gemeldet
in Schnitterweg 2, 65375 Oestrich-Winkel (OT: Winkel)
zurzeit unbekannten Aufenthaltes
der Ablehnungsbescheid (AZ: 2349.5.92693 ) des Landrates des Rheingau-Taunus-Kreises vom 02.06.2026 gem. § 1 Abs. 1 Hess. Verwaltungszustellungsgesetz vom 14.02.1957 i.V.m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (Bund) vom 12.08.2005 durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.
Der Bescheid kann während der Sprechzeiten bei dem Jobcenter Rüdesheim am Rhein, Zimmer 314, abgeholt werden.
Der Aushang kann vom 08.06.2026 bis 19.06.2026 dienstags und donnerstags von 8:00 Uhr bis 11:30 Uhr dort eingesehen werden.
Rüdesheim am Rhein, 02.06.2026
Kreisausschuss des Rheingau-Taunus-Kreises
Im Auftrag
Chandok