AKTUELLE HINWEISE (Detailansicht)
Datum: | 18.01.2019 |
Autor: | Pressestelle |
Blauzungenkrankheit
Gesamter Rheingau-Taunus-Kreis zum Sperrgebiet erklärt / Das Virus ist für Menschen nicht gefährlich
Nach Feststellung der Blauzungenkrankheit in einem Betrieb in Rheinland-Pfalz liegt der Rheingau-Taunus-Kreis im Restriktionsgebiet, das einen Gesamtradius von mindestens 150 Kilometer um die betroffenen Betriebe umfasst. Deshalb hat Landrat Frank Kilian das gesamte Gebiet des Rheingau-Taunus-Kreises zum Sperrgebiet erklärt.
Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche bei Wiederkäuern, die von Insekten übertragen wird und einen tödlichen Verlauf nehmen kann.
Verdachtsfälle müssen dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden!
Das Verbringen von Rindern, Schafen, Ziegen und gehaltenen Wildwiederkäuern innerhalb des Sperrgebietes ist ohne vorherige Impfung oder Laboruntersuchung mit Genehmigung des jeweils zuständigen Veterinäramtes möglich. Dies ist aber nur zulässig, sofern die Tiere beim Verbringen keine Krankheitssymptome aufweisen, die auf Blauzungenkrankheit hinweisen, oder der Tierbestand nicht wegen eines Ausbruchs der Blauzungenkrankheit gesperrt ist.
Weiterhin müssen Tierhalter, die im Sperrgebiet Rinder, Schafe, Ziegen oder und Wildwiederkäuer halten, ihre Tierhaltung unverzüglich beim Veterinäramt schriftlich anzeigen.
Das Virus ist für Menschen nicht gefährlich! Fleisch und Milch sowie daraus hergestellte Erzeugnisse können daher ohne Bedenken verzehrt werden.
Bei weiteren Fragen steht das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen beim Rheingau-Taunus-Kreis, Heimbacher Straße 7, 65307 Bad Schwalbach, Telefon 06124 510-691, veterinaeramt-rued@rheingau-taunus.de gerne zur Verfügung.
Alle benötigten Formulare und weitere Informationen finden Sie hier.
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