SENIORENBERATUNG
Im Rheingau-Taunus-Kreis leben ca. 16 % Menschen die 65 Jahre und älter sind. Viele von Ihnen bringen Ihre Erfahrungen und Wissen durch ehrenamtliches Engagement in verschiedenen Gruppierungen ein und tragen somit zu einem Miteinander der Menschen bei.
Wenn aber die Mobilität nachlässt, treten andere Lebensbereiche in den Vordergrund. Deshalb sind Information und Unterstützung wichtig.
Ziel der Seniorenberatung ist es, den älteren Menschen im Rheingau-Taunus-Kreis ein selbst bestimmtes und selbst organisiertes Leben zu ermöglichen. Dazu gehören:
Seniorenberatung
Hier erhalten Sie Informationen, Beratung und Hilfegewährung im Rahmen des SGB XII zu Fragen im Alter, häuslicher Versorgung, Pflege u.v.m.
Die vorbeugende Arbeit der Offenen Altenhilfe erfolgt in Zusammenarbeit mit den vier ehrenamtlichen Seniorenberaterinnen/Seniorenberater. Es werden Weiterbildungsangebote, ggfs. Zuschüsse und vor allem Kontakte zu den einzelnen Seniorengruppen und auch zu den für die Senioren zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den einzelnen Städten und Gemeinden angeboten.
Den Seniorenwegweiser finden Sie unter Formulare/Publikationen als pdf zum herunterladen. Sie können ihn aber auch direkt in der Kreisverwaltung anfordern.
Betreutes Wohnen für Senioren
Beim betreuten Wohnen für Senioren gilt der Leitsatz "So viel Selbständigkeit wie möglich, so viel Hilfe wie nötig".
Betreutes Wohnen kann in der eigenen Wohnung erfolgen oder in einer geeigneten Wohnanlage. Es empfiehlt sich, die jeweiligen Angebote genau zu prüfen ob Sie den eigenen Bedürfnissen entsprechen.
Eine Aufstellung der im Rheingau-Taunus-Kreis sowie in angrenzenden Orten vorhanden Möglichkeiten des Betreuten Wohnens finden Sie auf unserem Formularserver.
Angebote für Menschen mit Demenz
Das Thema „Demenz“ geht uns alle an, denn immer mehr Menschen sind davon betroffen: als Angehörige, Freunde, Nachbarn oder als selbst erkrankter Mensch. Es kann jeden von uns treffen.
Beratungsangebote und Betreuungsdienste im Rheingau-Taunus-Kreis finden Sie auf unserem Formularserver.
Aufnahme in ein Alten- und Pflegeheim
Dies kann als stationäre Pflege, Kurzzeitpflege oder auch als Tagespflege erfolgen.
Zur Finanzierung der Heimpflege stellen Sie einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung bei Ihrer Pflegekasse. Bei Bedarf kann ein Antrag auf Übernahme der ungedeckten Heimpflegekosten beim Sozialamt gestellt werden. Diesen Antrag erhalten Sie bei Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung oder in der Kreisverwaltung.
Die Adressen weiterer Alten- und Pflegeheim in den benachbarten Landkreisen und Städten erhalten Sie auf Anfrage. Beim Bundesministerium für Familie, Soziales und Jugend erhalten Sie kostenlos eine Broschüre die Ihnen bei der Entscheidung behilflich ist.
Auf der linken Seite finden Sie nach Gemeinden sortiert ein Verzeichnis der Alten- und Pflegeheime im Rheingau-Taunus-Kreis.
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ADRESSE
Adresszeilen | ||
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Rheingau-Taunus-Kreis | ||
Kreisverwaltung | ||
Heimbacher Straße 7 | ||
65307 Bad Schwalbach | ||
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ÖFFNUNGSZEITEN
Grundsätzlich
Wochentag | Zeitintervall am Vormittag | Zeitintervall am Nachmittag |
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Mo | 8:00 - 12:00 | |
Di | 8:00 - 12:00 | 14:00 - 18:00 |
Mi | 8:00 - 12:00 | |
Do | 8:00 - 12:00 | |
Fr | 8:00 - 12:00 | |
Annahmeschluss ist jeweils 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten |
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