Kulturförderung
Richtlinien zum Wettbewerb Spezialpreis “Kunst am Bau” im Rahmen des Kulturpreises 2025
Der Kulturfonds Rheingau-Taunus e.V. schreibt den Kulturpreis 2025 des Rheingau-Taunus-Kreises in der Sparte "Bildende Kunst" als Spezialpreis „Kunst am Bau“ aus. Der Preisträger erhält ein Preisgeld in Höhe von 3.000 Euro.
Künstlerinnen und Künstler sind eingeladen, im Rahmen eines Ideenwettbewerbs Entwürfe für ein neues künstlerisches Objekt zu entwickeln, das den „RTK Löwen“ vor dem Eingangsbereich des Kreishauses Bad Schwalbach zeitgemäß und kreativ interpretiert. Mit dem Kunstobjekt soll ein repräsentatives, identitätsstiftendes und zugleich einladendes Zeichen für Besucherinnen und Besucher gesetzt werden.
Künstlerische Aufgabe:
- Der „RTK-Löwe“ soll in der Gestaltung erkennbar sein, darf jedoch frei interpretiert und in eine eigenständige künstlerische Formensprache überführt werden.
- Die künstlerische Ausführung soll eine Verbindung zwischen Tradition, Moderne und regionalen Identität herstellen.
- Farbgebung und künstlerische Gestaltung liegen im Ermessen der Künstlerin bzw. des Künstlers, sollten sich jedoch harmonisch in die Umgebung des Eingangsbereichs einfügen.
- Das Objekt soll für Menschen mit Einschränkungen zugänglich und haptisch erfahrbar sein.
Bauliche und technische Anforderungen:
- Verwendung ausschließlich witterungsbeständiger und nicht korrodierender Materialien.
- Verarbeitung muss so gelöst sein, dass keinerlei Verletzungsgefahr durch Kanten, Oberflächen oder herauslösbare Bestandteile besteht.
- Das Objekt darf nicht kletterbar oder besteigbar ausgebildet sein.
- Das Kunstwerk ist für die Montage auf einem Bestandssockel mit den Abmessungen 146 cm x 47 cm (Länge x Breite) konzipiert.
- Die maximale Gesamthöhe des Objekts sollte in einem angemessenen Verhältnis zur Grundfläche stehen und einen barrierefreie Zugang ermöglichen.
- Das Objekt muss standsicher auf einer Grundplatte anzubringen sein (alternativ: mit eigener Grundplatte auf Podest).
- Alle gewählten Materialien sollen möglichst umweltfreundlich sein.
Teilnahmebedingungen:
- Teilnahmeberechtigt sind Künstlerinnen und Künstler sowie Gestalterinnen und Gestalter mit einschlägiger Erfahrung.
- Die Entwurfseinreichung umfasst eine aussagekräftige Darstellung des geplanten Objekts (Skizzen, Modelle, digitale Visualisierungen) sowie eine kurze schriftliche Werkbeschreibung (max. 2 Seiten).
- Optional können Materialproben beigefügt werden.
Preisgeld:
Der Siegerentwurf des Wettbewerbs wird mit dem Preisgeld in Höhe von 3.000 Euro ausgezeichnet.
Sofern die Umsetzungskosten 5.000 Euro nicht überschreiten, wird der prämierte Entwurf anschließend realisiert.
Fristen:
- Start: Einreichungen werden ab dem 15.09.2025 angenommen
- Abgabeschluss für die Wettbewerbsbeiträge: 31. Oktober 2025, 12:00 Uhr
- Die Entscheidung der fachkundigen Jury erfolgt voraussichtlich im November 2026
Einreichung und Kontakt:
Die Wettbewerbsunterlagen sind digital oder postalisch einzureichen an:
Kulturfonds Rheingau-Taunus e.V.
z. Hd. Marcus Lackmann / Kulturförderung
Heimbacher Straße 7
65307 Bad Schwalbach
E-Mail: kultur@rheingau-taunus.de
Telefon: 06124/510562
Hier finden Sie die Richtlinien als PDF zum Download:
Richtlinien Kulturpreis 2025 Spezialpreis “Kunst am Bau”