Übergang von den Grund- auf die weiterführenden Schulen im Rheingau-Taunus-Kreis

Ein neues Verfahren für den Übergang von den Grund- auf die weiterführenden Schulen im Rheingau-Taunus-Kreis sorgt derzeit für Verunsicherung bei einigen Eltern: Denn sind die Wunschschulen überwählt, soll ein Losverfahren zum Zuge kommen. Was genau bedeutet das? Der Rheingau-Taunus-Kreis hat beim zuständigen Staatlichen Schulamt nachgefragt:

Was ist an diesem Verfahren neu? 

Hat eine Schule mehr Erstanmeldungen als Kapazitäten, müssen einige Kinder an Zweit- oder Drittwunschschulen gelenkt werden.  Dies war bisher ebenfalls der Fall. NEU ist, dass die Kinder, die die Schule besuchen werden, nach einem Losverfahren an der neuen Schule aufgenommen werden. Alle Kinder haben die gleiche Chance. 

Wie läuft die Wahl der weiterführenden Schule ab?

Nach wie vor können Eltern den Bildungsgang (Gymnasium, Real- oder Hauptschule) für ihre Kinder wählen, den das Kind in der Mittelstufe besuchen soll. Die Grundschulen beraten im Vorfeld bei dieser Wahl. In einem Anmeldeformular, das über die Grundschulen den Eltern ausgegeben und durch die Grundschulen an die weiterführenden Schulen weitergeleitet wird, sollen Eltern im gewählten Bildungsgang die gewünschte Schule benennen und für den Fall, dass die Aufnahmekapazität dieser Schule eine Aufnahme der Schülerin oder des Schülers nicht erlaubt, ersatzweise wenigstens eine weitere Schule angeben. Es gibt jedoch – wie in den vergangenen Jahren auch - keinen Anspruch auf Aufnahme an einer bestimmten Schule. Es wird aber garantiert, dass dem Kind ein Platz im gewählten Bildungsgang zur Verfügung steht. Im Juni erhalten die Eltern ein Aufnahmeschreiben.

Bislang konnten Familien mehrere Wünsche für den weiterführenden Schulbesuch äußern. Gilt das noch?

Ja, nach wie vor sollen drei Wünsche abgegeben werden. Da keine Garantie besteht, auf der Wunschschule angenommen zu werden, empfiehlt das Staatliche Schulamt allen Familien auch dringend, einen gut überlegten Zweit- und Drittwunsch anzugeben. Eine wohlüberlegte Entscheidung erhöht die Chancen, den gewünschten Schulplatz zu erhalten. Wird als Erstwunsch eine nicht überwählte Schule angegeben, sind die Chancen sehr hoch, dass der Wunsch erfüllt werden kann. Im vergangenen Jahr lag die Erstwunscherfüllung im RTK bei knapp 95 Prozent.

Was passiert mit den Kindern, die weder bei der Erst-, Zweit- oder Drittwunschschule einen Platz erhalten?

Für diese Kinder wird eine Verteilung unter dem Vorsitz des Staatlichen Schulamtes im Rahmen einer Konferenz durchgeführt.

Was steckt hinter dem Begriff „Losverfahren“ für weiterführende Schulen?

Das Losverfahren kommt nur an den weiterführenden Schulen zum Zuge, die überwählt sind, also bei denen mehr Anmeldungen vorliegen als Kapazitäten bestehen. An den überwählten Schulen wird dann durch das Los entschieden, welche Schülerinnen und Schüler im Rahmen der freien Plätze aufgenommen werden. In der Vergangenheit waren im Rheingau-Taunus-Kreis nur zwei Schulen betroffen – die Pestalozzischule in Idstein und das Gymnasium Taunusstein.

Warum wird das Losverfahren eingeführt?

Das neue Losverfahren ist der Umsetzung eines Urteils des Verwaltungsgerichts Wiesbaden geschuldet, um größtmögliche Chancengleichheit für alle Familien im Schulamtsbezirk Wiesbaden und Rheingau‑Taunus zu schaffen. Dieses Urteil war im vergangenen Jahr von Eltern erstritten worden und verpflichtet dazu, bei überwählten Schulen nach einem transparenten und gleichen Verfahren zu entscheiden, welche Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden. Damit soll sichergestellt werden, dass für alle Kinder gleiche Chancen auf die Wunschschule bestehen.

Entscheidet die Entfernung zwischen Wohnort und Schule über die Aufnahme?

Seitens des Staatlichen Schulamts grundsätzlich nicht. Uns als Rheingau-Taunus-Kreis ist es aber wichtig, den gewünschten Bildungsgang möglichst wohnortnah sicherzustellen. Da das Problem einer Überwählung erfahrungsgemäß nur die beiden Gymnasien in Taunusstein und Idstein betrifft, werden wir hier entsprechend Kapazitäten bereitstellen, so dass möglichst viele Kinder in ihrem gewünschten Bildungsgang wohnortnah beschult werden können. Im restlichen Kreisgebiet sehen wir keine Probleme der Überwählung von Schulen und damit auch kein Losverfahren.

Kann man im Vorfeld erfahren, welche Schule eventuell überwählt sein wird?

Eltern können – zum Beispiel bei den Tagen der offenen Tür an den weiterführenden Schulen – bei der Wunschschule anfragen, ob die Schule in den vergangenen Jahren überwählt war oder ob sie noch Zweit- und Drittwünsche aufnehmen konnte.

Wird bei Bedarf eine zusätzliche Klasse am Gymnasium Taunusstein eingerichtet? 

Ja, bei Bedarf wird am Gymnasium Taunusstein eine zusätzliche Eingangsklasse eingerichtet. 

Wird bei Bedarf auch eine zusätzliche Klasse an der IGS Obere Aar eingerichtet? 

Ja, bei Bedarf wird auch an der IGS Obere Aar eine zusätzliche Eingangsklasse eingerichtet.

Wird an der Pestalozzischule in Idstein bei Bedarf eine Zusatzklasse eingerichtet?

Nein, in Idstein wird bei Bedarf eine Zusatzklasse für den gymnasialen Bildungsweg an der Limesschule eigerichtet. Für den Standort Idstein geht der Rheingau-Taunus-Kreis aber davon aus, dass das gemeinsame gymnasiale Angebot der Pestalozzischule Idstein (PSI) und der Limesschule Idstein zusammen den erwarteten Bedarf abdecken kann. 

Warum wird am Gymnasium Taunusstein bei Überwählung eine Zusatzklasse eingerichtet und an der Pestalozzischule nicht?

In Taunusstein haben wir in diesem Jahr ein klares Kapazitätsproblem (voraussichtlich sehr viel mehr Kinder als in den vergangenen Jahren). Dieses Problem bekommen wir vor Ort durch eine Zusatzklasse am Gymnasium Taunusstein gelöst, da es in Taunusstein schulformbezogen keine Alternative zum Gymnasium gibt. Denn: Die IGS Obere Aar Taunusstein verfolgt als Integrierte Gesamtschule einen völlig anderen Ansatz, außerdem kann hier nicht das Abitur erworben werden. Als Alternative für Taunussteiner Kinder besteht diese Möglichkeit nur in Bad Schwalbach oder Idstein, aber eben nicht am eigenen Wohnort. 

In Idstein dagegen haben wir zwei Schulen mit gymnasialen Oberstufen. Am grundständigen Gymnasium Pestalozzischule Idstein (PSI) sowie an der Limesschule (Kooperative Gesamtschule) kann das Abitur abgelegt werden. Ebenfalls erwarten wir hier voraussichtlich kein Kapazitätsproblem. Das gemeinsame Angebot der PSI und der Limesschule wird nach unserer Einschätzung den erwarteten Bedarf abdecken. Sollte die PSI beim Erstwunsch überwählt sein, greifen die Kapazitäten der Limesschule, sodass die Kinder aus Idstein weiterhin in ihrer Heimatstadt beschult werden können. Dieses Vorgehen ist im letzten Schulentwicklungsplan des Rheingau-Taunus-Kreises festgelegt worden. 

Werden Geschwisterkinder und Freundesgruppen berücksichtigt?

Geschwisterkinder werden bei der Zuteilung berücksichtigt, Freundesgruppen jedoch nicht.

Welche Schülerbeförderungskosten werden übernommen? 

Schülerbeförderungskosten werden übernommen, wenn es sich um die nächste schulformbezogene oder schulformübergreifende Schule handelt oder Ihr Kind über das Staatliche Schulamt zugewiesen wird und die Wegstrecke mehr als drei Kilometer beträgt.

Welche Schülerbeförderungskosten werden nicht übernommen?

Schülerbeförderungskosten werden nicht übernommen, wenn die Wegstrecke zwischen Wohnort und Schule für Schülerinnen und Schüler ab der fünften Jahrgangsstufe weniger als drei Kilometer beträgt oder wenn das Kind nach Elternwunsch an einer Schule aufgenommen wird, die nicht die nächste schulformübergreifende oder schulformbezogene Schule ist. Beispiel: Erstwunsch Pestalozzischule, Zweitwunsch Gymnasium Eltville – Wohnort Idstein. Das Kind wird nicht an der PSI, aber am Gymnasium Eltville aufgenommen. Die nächste schulformbezogene Schule wäre jedoch die Limesschule und die Wegstrecke dorthin beträgt weniger als drei Kilometer. Folge: Die Beförderungskosten werden nicht übernommen. 

Wo gibt es weitere Informationen zum neuen Verfahren?

Unter der Mailadresse Elternanfragen.Uebergaenge.SSA.Wiesbaden@kultus.hessen.de beantwortet das Staatliche Schulamt Anfragen zum Übergang auf die weiterführenden Schulen.