INTERNATIONALER FÜHRERSCHEIN
Für den internationalen Führerschein sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage eines Reisepasses bitte mit Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt, die nicht älter als 3 Monate sein darf)
- Biometrisches Lichtbild für Personaldokumente (ohne abgerundete Ecken)
- EU-Kartenführerschein
- Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, sofern der Führerschein nicht in Bad Schwalbach oder in Rüdesheim am Rhein ausgestellt sein sollte
Die Verwaltungsgebühr beträgt 16,00 EUR.
In der Regel wird der internationale Führerschein sofort ausgestellt und ist für drei Jahre gültig. Es ist möglich, diesen mit Vollmacht beantragen zu lassen, wenn bereits der EU-Kartenführerschein vorliegt. Der Bevollmächtigte hat außer den o.g. Unterlagen des Betreffenden seinen Personalausweis oder Reisepass sowie die auf ihn ausgestellte Vollmacht vorzulegen.
Wichtig:
Sofern noch kein EU-Kartenführerschein vorliegt, muss dieser mitbeantragt werden.
Die Beantragung eines internationalen Führerscheins über einen Bevollmächtigten ist in diesem Fall nicht möglich. Eine persönliche Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde ist daher zwingend erforderlich.
Die benötigten Unterlagen können auch dem Merkblatt entnommen werden.
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Kreisverwaltung | ||
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65307 Bad Schwalbach | ||
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ÖFFNUNGSZEITEN
Grundsätzlich
Wochentag | Zeitintervall am Vormittag | Zeitintervall am Nachmittag |
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Mo | 8:00 - 12:00 | |
Di | 8:00 - 12:00 | 14:00 - 18:00 |
Mi | 8:00 - 12:00 | |
Do | 8:00 - 12:00 | |
Fr | 8:00 - 12:00 | |
Annahmeschluss ist jeweils 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten |
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